Delegationsrecht – wie Ärzte dabei Fehler vermeiden
Die Übertragung von Aufgaben an nichtärztliches Personal gibt Ärztinnen und Ärzten mehr Zeit für die Patientenbehandlung. Doch Vorsicht! Die eigene Verantwortung kann man nicht delegieren. Um sich keiner Haftung auszusetzen, sollte man einige Dinge beachten.
Die 8 wichtigsten Punkte, um Delegationsfehler zu vermeiden
Im Falle delegationsbedingter iatrogener Schäden haften regelmäßig sowohl der Delegierende als auch der Ausführende, und zwar je nach Konstellation aus Behandlungsvertrag und/oder aus unerlaubter Handlung. Das Thema ist nicht nur abstrakt: Eine Medizinische Fachangestellte hatte ein Medikament intraarteriell statt intravenös verabreicht, sodass die Hand der Patientin sofort livide wurde und amputiert werden musste. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass sie die Injektionstechnik samt Aspiration nicht beherrschte und sie zudem nicht ärztlich überwacht worden war.
Delegierte Tätigkeiten sollten dokumentiert werden. Dies erleichtert nicht nur den Nachweis im Streitfall, sondern ermöglicht noch einmal, die Delegationsvoraussetzungen zu reflektieren.
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