Kredithöchstbeiträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Höchstbetrag 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Höchstbetrag 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Höchstbetrag 220.000 Euro
Kredithöchstbeiträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG":
- 1 oder 2 Kinder: maximaler Höchstbetrag 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: maximaler Höchstbetrag 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: maximaler Höchstbetrag 270.000 Euro
Eine Aufstockung des Kreditbetrages über den bei der Antragstellung beantragten Umfang hinaus ist nicht möglich.
Schritt 1: Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beauftragen
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Spezialisten hinzu. Diese erstellen auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen:
Schritt 2: Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
Sprechen Sie unbedingt vor Abschluss der Lieferungs- und Leistungsverträge oder einem Kaufvertrag mit dem Finanzierungspartner bzw. Ihrem Finanzberater. Wenn das Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie anschließend erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen – zum Beispiel ein Bauunternehmen beauftragen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Der Kreditantrag kann nur bei einem Finanzierungsinstitut beantragt werden. Wir arbeiten mit mehr als 300 Finanzierungspartnern zusammen und finden gerne den passenden Bankpartner für Sie und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Schritt 3: Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert. Jetzt können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner abschließen, mit Ihrem Bauvorhaben starten und Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder die Immobilie kaufen. Der Abschluss des Vorhabens ist nach Einzug in das neue Wohneigentum dem Finanzierungsinstitut nachzuweisen.
Unsere Repräsentanten beraten Sie gern persönlich zur Familienförderung und anderen Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Sprechen Sie jetzt mit uns über die staatliche Förderung!