Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer definiert die Höhe des Vorsorgebeitrags, der von seinem Bruttoeinkommen abgezogen wird. Der Arbeitgeber zahlt diesen Beitrag monatlich in die Unterstützungskasse KlinikRente ein.
Dieser Vorsorgebeitrag ist steuerfrei. Die Besteuerung findet erst bei der Renten-/ Kapitalauszahlung in der Rentenphase statt. Dann sind die Steuersätze niedriger und zusätzlich können Freibeträge genutzt werden.
Arbeitnehmer können mit der KlinikRente bis zu 40 % mehr Rente als mit einem privat abgeschlossenen Vertrag erreichen!
Vergleich zwischen KlinikRente und einem privat abgeschlossenen Rentenvertrag:
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