Für Großbritannien als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft gelten im Hinblick auf die Anerkennung der deutschen Approbation und der deutschen Fachzahnarzttitel die Regelungen innerhalb der EU.
Danach werden sowohl die Approbation als auch die Fachzahnarztausbildung ohne Probleme anerkannt, wenn es sich um eine Fachzahnarztbezeichnung handelt, die in der entsprechenden EU-Liste aufgeführt ist. Der Antrag zur Registrierung als Zahnarzt in Großbritannien wird beim General Dental Council (GDC) gestellt.