Wer ausschließlich durch Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk vorsorgt, schöpft diesen Betrag nicht voll aus und verzichten damit auf bares Geld. Das macht die Infografik oben deutlich. Sie zeigt, wie viel Förderung Ärztinnen und Ärzte zusätzlich beanspruchen können. Ein Großteil des maximalen Förderbetrages entfällt in diesem Beispiel auf die Versorgungswerkbeiträge. Doch damit ist der Fördertopf noch lange nicht ausgeschöpft. Will die Person im Beispiel eine zusätzliche Steuerersparnis von rund 4.300 Euro erzielen, kann sie monatlich einen Betrag von 850 Euro in die Basisrente investieren. Die Kreisgrafik unten zeigt: Der Staat übernimmt davon 42 Prozent, der Eigenanteil liegt also nur bei 493 Euro.
Genau wie die Versorgungswerkrente ist die Basisrente besonders geschützt. Das bedeutet:
Dies macht die Basisrente allerdings auch etwas unflexibel, zum Beispiel in Bezug auf die Auszahlungsmöglichkeiten. Zu beachten ist auch, dass die Basisrente genau wie die Versorgungswerkrente zwar in der Ansparphase steuerfrei ist, die spätere Rentenzahlung aber steuerpflichtig. Ein beachtlicher Steuervorteil ist meist trotzdem gegeben, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand meistens niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit und weil die erhaltene Steuerrückvergütung zwischenzeitlich mit Rendite angelegt werden kann.
Der Staat übernimmt einen großen Teil der Kosten für die Basisrente. Der Eigenanteil fällt entsprechend niedriger aus.
Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Altersvorsorge am besten staatlich fördern lassen können? Dann sprechen Sie bitte die Vorsorge-Expertinnen und -Experten der Deutschen Ärzte Finanz an. Unten bieten wir Ihnen mehrere Möglichkeiten mit uns in Kontakt zu treten.