Rechtsschutz für Jungmediziner

Egal, ob Sie auf dem Weg zur Uni einen Verkehrsunfall haben, Sie mit dem Vermieter wegen des WG-Zimmers streiten oder Probleme mit dem BaFög-Amt haben – mit dem Rechtsschutz für Jungmediziner haben Sie in jedem Fall einen starken Partner an Ihrer Seite.

Wichtige Leistungsbereiche im Überblick

Ihre Vorteile mit dem Rechtsschutz für Jungmediziner

  • Privat-Rechtsschutz
    z. B. bei Schwierigkeiten mit einer Bestellung

  • Verkehrs-Rechtsschutz
    z. B. bei drohendem Fahrverbot wegen überhöhter Geschwindigkeit

  • Immobilien-Rechtsschutz
    z. B. wegen Streitigkeiten mit dem Vermieter

  • JurLine
    telefonische Rechtsberatung durch einen ROLAND-Partneranwalt

Hier greift der Rechtsschutz für Jungmediziner

  • Wenn Sie auf dem Weg z. B. zur Universität in einen Verkehrs­unfall verwickelt werden und Schadensersatz fordern

  • Wenn Sie Probleme mit dem BaFög-Amt haben

  • Wenn Sie sich in Sachen Prüfungsergebnisse ungerecht behandelt fühlen

  • Wenn Sie nicht aus Ihrem Handy- oder Fitnessstudiovertrag gelassen werden

  • Wenn Sie Probleme mit dem Ordnungsamt haben (Lärm, Grillen, Freizeitaktivitäten etc.)

  • Wenn Ihr Carsharing-Anbieter eine falsche Abrechnung ausstellt

  • Wenn Sie Streit mit Ihrem Vermieter wegen Ihres WG-Zimmers oder Ihrer Wohnung haben

  • Wenn Sie im Ausland studieren (bis zu einem Jahr): Im Falle eines Falles tragen wir Anwalts- und Gerichtskosten bis 200.000 Euro

Lassen Sie sich individuell beraten

Unsere Repräsentanten finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Versicherungsschutz für Ihren Bedarf. Oder fordern Sie direkt Ihr persönliches Angebot an:

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Wir sind persönlich für Sie da und kümmern uns um Ihr Anliegen.

0221 / 148-32 323

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