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Arbeits­zeit­modelle: Dienste, Teil­zeit, Job­sharing

5 Min.

In deutschen Kranken­häu­sern sind Ärztinnen und Ärzte rund um die Uhr für ihre Patientinnen und Patienten da. Das bringt oft unregelmäßige und lange Arbeits­zeiten mit sich. Viele stellen sich die Frage, wie sie Beruf und Familie unter einen Hut bekommen. Ein Blick auf die Arbeitsbedingungen von Kliniken lohnt sich. Wir zeigen Ihnen hier, welche Arbeitszeitmodelle es gibt.

Arbeits­zeit­modelle im Krankenhaus

Einen klassischen Nine-to-five-Job haben Ärztinnen und Ärzte in Kranken­häusern nicht. Denn 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr versorgen sie ihre Patientinnen und Patienten. Für die Beschäftigten bedeutet das: Sie arbeiten entweder im Dienst- oder Schichtmodell.

Arbeiten im Dienstmodell

Das Dienstmodell ist das gängigste Arbeitsmodell in deutschen Kran­ken­häusern. Wie viele Dienste die Ärztinnen und Ärzte übernehmen und wie lang die Arbeitszeiten sind, ist von Haus zu Haus unter­schied­lich. Das hängt zum Beispiel vom Fachgebiet, der Betten­an­zahl einer Station oder Kooperationen zwischen den Abteilungen ab. Zu den Dienst­formen gehören der Tag- und Spätdienst, der Nacht- und 24-Stunden-Dienst oder der Bereitschafts- und Rufdienst. Auch Hintergrund- oder Wochenend- und Feier­tags­dienste sind möglich.

Das Dienstmodell im Überblick

Bei diesem Dienst arbeiten Ärztinnen und Ärzte meist von morgens bis nach­mittags, und zwar die vertraglich fest­ge­leg­ten Stunden inklusive Pause. Es fallen u.a. Diagnostik, Operationen und Stations­arbeit an.

Dieser verlängerte Tagdienst dient dazu, den Nachtdienst zu entlasten. Die Beschäftigten kommen später und bleiben bis abends.

Der Nachtdienst deckt die Nacht ab und kann bereits mittags oder morgens beginnen. Dann handelt es sich um einen 24-Stunden-Dienst.

In diesem Dienst halten sich Ärztinnen und Ärzte in der Klinik für anfallende Aufgaben bereit.

Die Medizinerinnen und Mediziner müssen nicht in der Klinik, aber jederzeit erreichbar sein. Insbesondere in den chirurgischen Fächern oder in der Radio­lo­gie gibt es Ruf­dienste.

Diesen leisten meist Ober- oder Chefärztinnen und -ärzte, um Kolleginnen und Kollegen im Bereitschaftsdienst zu unterstützen.

In diesen Zeiten sind die Kliniken meist weniger stark besetzt. Die Ärztinnen und Ärzte arbeiten im Tag-, Nacht- oder 24-Stunden-Dienst und sind auch für die Ambulanz oder Notaufnahme zuständig.

Arbeiten im Schichtmodell

Gerade auf Intensivstationen ist das Schichtmodell üblich. Denn es garantiert, dass ausreichend Personal die schwerkranken Patientinnen und Patienten rund um die Uhr versorgt. Beim Schichtmodell sind zwei Formen möglich: zwei Schichten à zwölf Stunden oder drei Schichten à acht Stunden Vor- und Nachteile des Schicht­modellsDa im Schichtmodell Ruf- und Bereitschaftsdienste wegfallen, fällt auch die zusätzliche Vergütung weg. Auch ein klassisches Wochenende gibt es in diesem Modell nicht. Dennoch überwiegen die Vorteile:

  • feste Arbeitszeiten
  • kürzere Dienstzeiten
  • gesicherte Schichtablösung
  • zusammenhängende freie Tage
  • weniger Personalwechsel

Geregelte Arbeits­zeiten für Ärztinnen und Ärzte

Wie viel Sie je nach Arbeits­zeit­modell täglich arbeiten dürfen, ist tarifvertraglich geregelt. Die Tarifverträge des Marburger Bundes für die kommunalen Krankenhäuser und die Universitäts­kli­ni­ken sehen maximal 12-Stunden-Schichten vor – und das an höchstens vier Tagen hinter­ein­ander.

Flexible Arbeits­zeit­modelle im Kranken­haus

Wenn sich Ärztinnen und Ärzte nach einer passenden Stelle umsehen, spielt die Verein­bar­keit von Beruf und Familie eine immer größere Rolle. Ein Pluspunkt sind hier familien­freund­li­che Arbeits­bedingun­gen. Im Wettbewerb um wertvolle Fachkräfte handeln immer mehr Kliniken und bieten flexible Arbeitszeitmodelle an. Teilzeitstellen und JobsharingFür eine verbesserte Work-Life-Balance kann eine Teilzeitstelle sorgen. Das zeigt die steigende Anzahl der in Teilzeit arbeitenden Medizinerinnen und Mediziner. Möglich ist es zum Beispiel, halbtags zu arbeiten oder drei Tage die Woche. Neben der Teil­zeit­be­schäfti­gung gibt es auch das Jobsharing, bei dem sich zwei Mitarbeitende eine Vollzeitstelle teilen. Wahlarbeitszeit und versetzter DienstbeginnEinige Krankenhäuser bieten auch die Wahlarbeitszeit als flexibles Arbeitszeitmodell an. Hier haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Wochenarbeitszeit selbst zu planen. Attraktiv sind Wahlarbeitszeiten vor allem für Ärztinnen und Ärzte, die sich neben ihrem Beruf um ihre Kinder kümmern. Auch der versetzte Dienstbeginn bietet Familien Flexi­bi­li­tät. Die Beschäftigten können früher oder später zum Dienst oder zur Schicht kommen und entsprechend früher oder später gehen. Flexipool und Dauernachtwache als neue ArbeitskonzepteZu den innovativen Arbeits­zeit­modellen gehören der Flexipool und die Dauernachtwache. Bei Ersterem sind Ärztinnen und Ärzte nicht auf einer bestimmten Station eingeteilt, sondern springen flexibel auf Stationen ein. Mit Blick auf die Arbeitszeit haben sie so im Rahmen der zu leistenden Arbeits­stunden viel Planungsfreiheit. Recht neu ist auch die Dauer­nacht­wache. Meist leisten Ärztinnen und Ärzte mit einem Teilzeitvertrag von 30 Stunden sieben Nachtdienste hintereinander ab. Dann folgen sieben freie Tage und wieder sieben Nachtdienste. Der Vorteil ist eine geregelte Frei­zeit­planung für die Beschäftig­ten.

Häufige Fragen

Die Arbeitszeiten von Klinik­ärztinnen und -ärzten regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Erlaubt sind über das Jahr gesehen durchschnittlich maximal 48 Stunden die Woche. Ärztinnen und Ärzte können in einer Woche mehr arbeiten, wenn sie die Stunden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgleichen. Die Opt-out-Regelung ermöglicht es Krankenhäusern, die Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden die Woche herauf­zu­setzen – wenn die Beschäftigten schriftlich einwilligen.

Die zulässige Anzahl der Dienste regeln die Tarif­verträge. Die Dienstanzahl ist von Haus zu Haus verschieden und hängt auch von Fachbereich und Station ab. Höchstens vier Bereit­schafts­dienste und maximal zwei Wochen­end­dienste im Monat sollen Ärztinnen und Ärzte übernehmen. Wenn die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet ist, dürfen Kliniken auch weitere Dienste anordnen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich die Dienstpläne zeigen, wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben.

Das Arbeitszeitgesetz sieht eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Diensten vor. Klinken dürfen diese unter bestimmten Umständen um eine Stunde verkürzen.

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