Berufshaftpflicht für Ärzte und Ärztinnen
Die Berufshaftpflicht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte betrifft viele Bereiche: Von der Aufklärung über die Behandlung bis zur Verkehrssicherheit.
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WISSEN KOMPAKT
Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte und Ärztinnen
Eine falsche Diagnose, Leichtsinn oder eine lückenhafte Dokumentation können aus einem medizinischen Fall schnell einen juristischen machen. Das gilt sowohl für niedergelassene als auch für angestellte Ärzte und Zahnärzte. Auch Studierende können haftbar gemacht werden, wenn ihnen etwas vorzuwerfen ist. Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem Privatvermögen – das ist der rechtliche Grundsatz. Die ärztliche Tätigkeit darf nicht ohne eine Berufshaftpflichtversicherung, auch Arzthaftpflichtversicherung genannt, ausgeübt werden. Das ergibt sich aus den Standesvorschriften, aus der Bundesärzteordnung und aus den Heilberufegesetzen.
Studium / PJ
Studierende: Haftungsrisiken rechtzeitig absichern
Eine Berufs- und Privathaftpflichtversicherung ist schon in den vorklinischen und klinischen Semestern unerlässlich. Damit sichern sich Medizinstudierende und PJler gegen alle Haftungsrisiken ab. Denn auch sie behandeln Patienten – und ein Fehler kann teuer werden.
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Angestellte: Viel spricht für eine eigene Police
Es gibt viele Gründe, warum auch Angestellte eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben sollten. Die wichtigsten: Ärzte bleiben auch im privatem Umfeld Ärzte, sind also verpflichtet, jederzeit zu helfen. Und: Angestellte können von ihren Arbeitgebern in Regress genommen werden.
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Niedergelassene: Unbedingter Schutz für die eigene Praxis
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte tragen nicht nur Verantwortung für ihr eigenes Handeln, sondern auch für das ihrer Angestellten. Deshalb – und aus einigen weiteren Gründen – haben Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis besonders viele Haftungsrisiken und brauchen daher eine umfassende Arzthaftpflichtversicherung.
Mehr erfahrenEmpfehlung
Kammern unterstützen besonders starken Berufshaftpflichtschutz der Ärzteversicherung
- Unterstützt von allen Landesärztekammern (Tarif MedProtect) und der Bundeszahnärztekammer (Tarif DentProtect)
- 15 % Beitragsrabatt für Angehörige dieser Kammern
- Garantierte Aufnahme, selbst bei vorangegangenen Schadensfällen
- Keine Kündigung im Schadensfall
Häufige Fragen
Ärzte bzw. Zahnärzte haften gegenüber Patienten grundsätzlich persönlich, also mit ihrem Privatvermögen. Haftungsfälle bedrohen daher nicht nur die berufliche Existenz, sondern können auch ganz schnell in den privaten Ruin führen.
Die ärztliche Tätigkeit darf nicht ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ausgeübt werden. Das ergibt sich aus den Standesvorschriften, aus der Bundesärzteordnung und aus den Heilberufegesetzen. Im Sinne dieser Vorschriften ist eine Versicherung nur dann hinreichend, wenn sie die konkrete ärztliche Tätigkeit umfasst.
Alle Ärztekammern unterstützen einen Tarif der Deutschen Ärzteversicherung. Dadurch zahlen Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung ab 51 Euro Jahresbeitrag (Rabatt inbegriffen). Medizinstudierende können bei der Ärzteversicherung unter bestimmten Bedingungen sogar kostenlos versichert werden. Darüber hinaus sind die Beiträge abhängig von der ausgeübten Fachrichtung sowie weiterer Faktoren. Grundsätzlich ist eine persönliche Beratung zu empfehlen.
Neben dem klassischen Behandlungsfehler sind vor allem Mängel bei der Aufklärung oder der Dokumentation häufige Gründe für Haftungsfälle. Schadensersatzansprüche können aber auch in völlig unerwarteten Situationen entstehen – etwa, wenn eine Ärztin in ihrer Freizeit spontan Erste Hilfe leistet.
Oft hilft schon ein einfühlsames, respektvolles Gespräch, um den Verdacht eines Behandlungsfehlers aus der Welt zu schaffen. Wichtig ist, den Patienten oder Tierbesitzer ernst zu nehmen und ihm Zugang zu allen Sachinformationen zu geben, die zur Klärung der Lage beitragen.
Wichtig ist vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und nicht vorschnell die Haftung oder Schuld einzugestehen. Zudem sollten Sie Widerspruchs- und Gerichtsfristen unbedingt einhalten. Damit ersparen sie sich weiteren Ärger.Haftpflichtversicherer helfen von Anfang an weiter, wenn Schadensersatzansprüche im Raum stehen.
Ein Humanmediziner hat andere Bedürfnisse als eine Zahn- oder Tierärztin, eine Berufsanfängerin in der Klinik andere als ein etablierter Kollege in der eigenen Praxis. Lassen Sie sich am besten ausführlich beraten. Im Gespräch mit einer Expertin oder einem Experten finden Sie zusammen die passende Berufshaftpflichtversicherung.
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