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Kranken­versiche­rung – umfassend abgesichert

Wenn Sie Wert auf Prävention und Mental Health legen und sich und Ihre Familie im Krankheitsfall umfassend absichern möchten, lohnt sich ein Vergleich zwischen gesetz­licher und privater Kran­ken­ver­sicherung – insbesondere für Ärztinnen und Ärzte.

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Wenn Sie Wert auf Prävention und Mental Health legen und sich und Ihre Familie im Krankheitsfall umfassend absichern möchten, lohnt sich ein Vergleich zwischen gesetz­licher und privater Kran­ken­ver­sicherung – insbesondere für Ärztinnen und Ärzte.

Gesetzlich oder privat versichert – die Unterschiede

Die Mehrheit der Deutschen ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese bietet ihren Versicherten eine sehr gute me­di­zi­ni­sche Grund­versorgung. Private Krankenversicherungen erbringen darüber hinaus zusätzliche Leistungen, die besonders für Me­di­zin­stu­dierende und Ärztinnen und Ärzte interessant sind. Krankenversicherung – immer bestens versorgt

  • In Deutschland besteht Kran­ken­versiche­rungs­pflicht, das bedeutet: Jeder muss kranken­versichert sein. Vom Neugeborenen über den Studierenden bis zum Rentner – in jedem Alter und in jeder Lebenslage sorgt die Kranken­ver­sicherung für Absicherung im Krankheitsfall.
  • Doch das ist längst nicht alles: Themen wie Prävention und Mental Health stehen bei den Krankenversicherungen schon lange auf der Agenda. Auch dafür bieten sie inzwischen viele Angebote.
  • Zwei Systeme gilt es zu unterscheiden: die gesetzliche und die private Kranken­ver­sicherung.

Die gesetzliche Kranken­ver­sicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) funktioniert nach dem Solidaritäts­prinzip. Das bedeutet unter anderem, dass sich der Kranken­kassen­beitrag nach dem Einkommen berechnet. Wer weniger verdient, zahlt demnach weniger. Der maximale Beitrag ist durch einen Höchstbeitrag gedeckelt. Zudem können Kinder sowie Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden. In Deutschland bietet die GKV eine gute Basis­versorgung. Sie übernimmt in der Regel die Behandlung bei Haus- und Fachärzten sowie Vorsorge­un­ter­suchungen nach gesetzlichen Programmen, zum Beispiel beim Zahnarzt oder die gynäkologische Krebsvorsorge. Auch Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen sind, werden erstattet. Wer sich mehr als die gesund­heit­liche Grund­ver­sorgung wünscht, kann auch als Versicherter in der GKV private Zusatz­ver­si­che­rungen abschließen – beispielsweise für Zahnersatz oder eine Krankenhausbehandlung im Ein- oder Zweibettzimmer. Die private Auslands­reise­kranken­versicherung ist ein notwendiger Ver­sicherungs­schutz auf Reisen, insbesondere in Länder ohne Sozial­ver­sicherungs­abkommen.

Die private Kran­ken­ver­sicherung

Während die Leistungen für die GKV vom Gesetzgeber festgelegt werden, haben die privaten Kran­ken­ver­sicherungen bei Bedingungen und Tarifen mehr Flexibilität. Für die Versicherten bedeutet das: Sie haben in der privaten Krankenversicherung mehr Wahlfreiheit und können aus einer Vielzahl von Tarifen und Zusatzversicherungen den optimalen Versicherungsschutz zusam­men­stel­len. Die PKV ist für (angehende) Ärztinnen und Ärzte besonders attraktiv, sobald

  • sie das Studium beginnen oder noch im Studium und nicht (mehr) familienversichert sind
  • das Einkommen als Angestellte/Angestellter  über der sogenannten Ver­sicherungs­pflicht­grenze liegt
  • sie eine Praxis gründen oder übernehmen

Mit unserem Statusrechner Krankenversicherung ermitteln Sie schnell und einfach, ob Ihr Einkommen über der Ver­sicherungs­pflicht­grenze liegt. Für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Kran­ken­versicherung gilt: je früher, desto besser und vor allem günstiger, denn vor der Aufnahme in die PKV steht eine Gesundheits­prüfung. Hierzu fragt die private Krankenversicherung den Gesundheitszustand sowie vergangene Behandlungen und Krankheiten der letzten Jahre ab. Der PKV-Beitrag richtet sich nach dem Gesundheitszustand, dem Eintritts­alter und den versicherten Leistungen. Mehr zu den beiden unter­schied­lichen Systemen lesen Sie in unserer Entscheidungshilfe und in unserem Ratgeber.

Vorbeugen ist besser als Heilen

Am besten ist es natürlich, gar nicht erst krank zu werden. Das wissen auch die Krankenversicherungen – egal ob PKV oder GKV. Mit speziellen Tarifen und Bonusprogrammen motivieren sie ihre Versicherten, frühzeitig etwas für den Erhalt ihrer Gesundheit zu tun. Sie bezuschussen zum Beispiel Yogakurse oder übernehmen Ernährungsberatungen.

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  • Keine erneute Gesundheits­prüfung bei späterem Abschluss einer privaten Krankenzusatz- oder Vollversicherung
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  • Viele Options­anlässe, von denen bestimmte mehrfach nutzbar sind
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Ratgeber – die passende Kranken­versicherung

Wissenswertes rund um GKV und PKV für Ärztinnen und Ärzte.

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    Häufige Fragen

    Angestellte können in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen über der Versicherungs­pflicht­grenze liegt. Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern, da sie versicherungsfrei sind und sich selbst um ihren Ver­sicherungs­schutz kümmern müssen.

    Vorab: Beide Begriffe sind bedeutungsgleich und können synonym verwendet werden. Die Grenze wird jährlich neu festgelegt. Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahres­arbeits­entgelt die Versicherungs­pflicht­grenze im Vorjahr und im Folgejahr übersteigt. Dann haben sie die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Neben den monatlichen Gehalts­zahlungen fließen zum Beispiel auch wiederkehrende Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ver­mögens­wirksame Leistungen und pauschale Über­stunden­vergütungen in die Berechnung ein.

    Die PKV bietet besonders attraktive Konditionen für Selbstständige, Verbeamtete und Personen mit einem höheren Einkommen. Auch Studierende können sich privat versichern lassen und sich schon in jungen Jahren einen günstigen Wechsel in die PKV sichern. Letztlich ist die Wahl einer PKV von der individuellen Lebenssituation abhängig und sollte das Ergebnis einer kompetenten Beratung durch einen Versicherungsexperten sein.

    Gesetzliche und private Krankenversicherung sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Systeme. Das bedeutet beispielsweise, dass die Leistungen und die Beiträge der GKV vom Gesetzgeber festgelegt werden. Die PKV ist flexibler in der Gestaltung ihrer Tarife und Leistungen – was in meisten Fällen bedeutet, dass sie mehr Leistungen übernimmt. Zudem bietet sie zahlreiche Zusatz­ver­sicherungen an, mit denen gesetzlich Versicherte ihren Versicherungsschutz in der GKV individuell ergänzen können. Hier können Sie tiefer in die Unterschiede zwischen GKV und PKV eintauchen.

    Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nach drei Faktoren: dem Eintrittsalter, dem aktuellen Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang.

    Eine kostenlose Familien­ver­sicherung wie bei den gesetzlichen Kranken­kassen gibt es in der PKV nicht. Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Beitrag.

    Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, ab welchem Einkommen sich der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­ver­sicherung nicht mehr erhöht. Wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleibt das Einkommen, das darüber hinausgeht, außer Betracht.

    Ja, die Beiträge in der PKV bleiben auch im Alter bezahlbar. Anders als häufig angenommen steigt der PKV-Beitrag nicht automatisch mit dem Alter. Die private Kranken­versicherung ist sogar die einzige Versicherung, die Beiträge fürs Alter zurücklegt – mit den so genannten Alters­rück­stellungen. Sie bilden ein finanzielles Polster, das dazu dient, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter und in der Rente stabil zu halten. Hier können Sie tiefer in die Beitragsstabilität im Alter bei der PKV eintauchen.

    Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflicht­versichert, sofern ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Erst, wenn sie versicherungsfrei sind, können sie einen Wechsel in eine PKV erwägen. Das ist dann der Fall, wenn das regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze im laufenden und im Folgejahr übersteigt.

    Die private Kranken­versicherung und private Zusatzversicherungen bieten den Versicherten individuelle Wahl­möglichkeiten. Außerdem erhalten privat Versicherte in der Regel mehr medizinische Leistungen.

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