Praxis, Apotheke absichern
Bei der Auswahl der Versicherungen ist es wichtig, dass diese sich optimal ergänzen, ohne sich zu überschneiden. Und: Sie sollten stets an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Jetzt beraten lassenBei der Auswahl der Versicherungen ist es wichtig, dass diese sich optimal ergänzen, ohne sich zu überschneiden. Und: Sie sollten stets an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Existenzsicherung
Absicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls
Egal, ob wegen einer langwierigen Erkrankung oder weil eine Reha-Maßnahme ansteht: Die eigene Arztpraxis oder Apotheke zu schließen, ist für die Inhaber selten eine gute Lösung.
Schutz für die Praxis oder Apotheke
Die Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Sturm, Einbruch und anderes. Im Schadensfall unterstützt sie bei laufenden Ausgaben während einer Apotheken- oder Praxisschließung, ersetzt beschädigte Ausstattung zum Neuwert und bietet optionale Deckungen für Glas, EDV, Medizintechnik und Gerätetransport.
Bei einem Ausfall, bedingt durch Krankheit oder Unfall, droht die Apotheken- oder Praxisschließung. Die Versicherung deckt in solchen Fällen laufende Kosten wie Personal, Miete, Nebenkosten, Finanzierungen und Steuern. Aus der Erstattung könnte eine Vertretung bezahlt werden.
Die Digitalisierung erreicht auch Arztpraxen, bringt Effizienz, birgt aber Cyber-Risiken. Bei Datenverlust durch Angriffe drohen hohe Schadenersatzforderungen. Eine Cyberversicherung dämpft die finanziellen Auswirkungen, deckt Kosten für Schadsoftware-Beseitigung und Datenrettung bei einer Praxis-IT-Unterbrechung.
Rechtliche Streitigkeiten können durch diverse Situationen ausgelöst werden, zum Beispiel mangelhafte Medizintechnik, verspätete Lieferung von Apotheken- oder Praxiseinrichtung, Verzögerungen beim Arbeitsbeginn von Mitarbeitern, Streit um Arbeitszeugnisse oder Verletzung ärztlicher Schweigepflicht. Eine unverzichtbare Absicherung in diesen Fällen ist eine Rechtsschutzversicherung, die eine angemessene rechtliche Vertretung gewährleistet.
Schutz für Ärzte und Apotheker
Ärzte und Apotheker haften bei Schadenersatzansprüchen durch Behandlungs- oder Aufklärungsfehler unbeschränkt mit ihrem Vermögen. Hohe Forderungen können entstehen, aber das Schadensmanagement der Versicherung prüft die Ansprüche, wehrt Unberechtigtes ab und übernimmt den Schriftverkehr.
Eine Krankentagegeldversicherung sichert bei längerer Krankheit das gewohnte Nettoeinkommen. So können Betroffene laufenden Verpflichtungen wie Miete und Kreditzahlungen nachkommen und ihren Lebensstandard halten. Wichtig dabei ist eine Anpassung des Krankentagegelds an das aktuelle Einkommen, keine zeitliche Begrenzung und volle Verfügbarkeit des Auszahlungsbetrags im Krankheitsfall.
Jeder Vierte wird berufsunfähig, meist durch psychische Erkrankungen, Krebs oder Probleme des Bewegungsapparats. Das Versorgungswerk zahlt erst ab 100 Prozent Berufsunfähigkeit, während die private Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab 50 Prozent leistet. Für Ärzte unverzichtbar, sichert sie den Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit und ermöglicht die Fokussierung auf die Gesundheit. Wichtig ist die regelmäßige Anpassung an die aktuelle Lebenssituation.
Rundum sicher
„Es ist sehr wichtig, abgesichert zu sein – ich hafte als Einzelkaufmann schließlich mit meinem Privatvermögen.“
Bobby Sophos Richter, Apotheker
Rundumschutz für Apothekeninhaber
Apothekerinnen und Apotheker tragen eine besondere Verantwortung. Deshalb benötigen Sie auch einen Versicherungsschutz, der den besonderen Ansprüchen Ihres Berufs gerecht wird – etwa in Haftungsfragen. Als Spezialist für die akademischen Heilberufe kennen wir die branchenspezifischen Anforderungen genau und können Ihnen ein maßgeschneidertes Paket für Ihre Absicherung zusammenstellen.
Regelmäßiger Versicherungscheck
Neue Risiken wie Cyberkriminalität, die Erweiterung der Ausstattung der Praxis oder Apotheke und andere Veränderungen erfordern es, die Absicherung immer wieder zu prüfen. Unser Tipp: Einmal den Versicherungscheck für Ihre Praxis oder Apotheke durchführen.
Partner im Heilberufenetzwerk