Die ärztliche Weiterbildung
Nach dem Medizinstudium durchlaufen junge Ärztinnen und Ärzte in der Regel eine Weiterbildung zum Facharzt. Damit setzen sie einen medizinischen Schwerpunkt für ihr zukünftiges Berufsleben.
Wann wird man Ärztin oder Arzt in Weiterbildung?
In der medizinischen Ausbildung sind zwei Abschnitte entscheidend: das mehrjährige Medizinstudium mit der Ärztlichen Prüfung und die darauffolgende Weiterbildung. Das Medizinstudium wird nach bestandener Prüfung mit der Approbation belohnt. Danach können sich die jungen Medizinerinnen und Mediziner als Ärzte in Weiterbildung auf ein Fachgebiet wie Allgemeinmedizin, Neurologie oder Chirurgie spezialisieren. Diese Weiterbildung ermöglicht es, den Facharzttitel zu erlangen und sich auf ein bestimmtes medizinisches Feld zu konzentrieren.
Wie lange dauert eine Weiterbildung?
Die ärztliche Weiterbildung dauert fünf bis sechs Jahre, je nach gewähltem Fachgebiet. Während dieser Zeit wird Expertenwissen vermittelt, der Umgang mit Patienten und Patientinnen intensiviert und das Verständnis für medizinische Abläufe vertieft, um den Titel des Facharztes zu erlangen. Geht man von einer sechsjährigen Studienzeit und einer Weiterbildungszeit von fünf Jahren aus – ohne Wartezeiten oder verlängerte Studiendauern – dauert es vom Studienbeginn bis zum Abschluss der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt mindestens elf Jahre.
Wie hoch ist das Gehalt in der Weiterbildung?
Gemäß Tarifverträgen liegt das Einstiegsgehalt eines Arztes oder einer Ärztin in Weiterbildung im ersten Jahr bei mehr als 5.000 Euro brutto monatlich. Zusätzlich können Bereitschaftsdienste den Bruttolohn erhöhen. Der Nettolohn variiert je nach Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Krankenversicherung und anderen Faktoren. Ein Wechsel des Fachgebiets ändert nichts an der Gehaltsstufe, denn diese steigt mit zunehmender Berufserfahrung, unabhängig von der Ausbildungs- oder Weiterbildungszeit in einem Fachgebiet. Tipp: Der Marburger Bund, eine gewerkschaftliche Interessensvertretung aller Ärztinnen und Ärzte, ist nicht nur zum Thema Tarifgehälter eine zuverlässige Informationsquelle.
Wie ist die Weiterbildungsordnung geregelt?
Die Inhalte und Strukturen ärztlicher Weiterbildungen werden von den Landesärztekammern je nach Bundesland definiert und in der Weiterbildungsordnung festgehalten. Diese Regelungen orientieren sich oft an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, die aber nicht verpflichtend sind. Eine Weiterbildungsordnung kann bis zu 200 Seiten lang sein und umfasst nicht nur die Inhalte der Weiterbildung, sondern auch die Voraussetzungen für den Erwerb der Facharztbezeichnung, Schwerpunktkompetenzen und Zusatzweiterbildungen (wie z.B. Notfallmedizin).
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