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Die ärztliche Weiter­bildung

3 Min.

Nach dem Medizinstudium durch­laufen junge Ärztinnen und Ärzte in der Regel eine Wei­ter­bil­dung zum Facharzt. Damit setzen sie einen medizinischen Schwer­punkt für ihr zukünftiges Berufsleben.

Wann wird man Ärztin oder Arzt in Weit­er­bil­dung?

In der medizinischen Ausbildung sind zwei Abschnitte entscheidend: das mehrjährige Medizinstudium mit der Ärztlichen Prüfung und die darauffolgende Weiterbildung. Das Medizinstudium wird nach bestandener Prüfung mit der Approbation belohnt. Danach können sich die jungen Medizinerinnen und Mediziner als Ärzte in Weiterbildung auf ein Fachgebiet wie Allgemeinmedizin, Neurologie oder Chirurgie spezialisieren. Diese Weiterbildung ermöglicht es, den Facharzttitel zu erlangen und sich auf ein bestimmtes medizinisches Feld zu konzentrieren.

Wie lange dauert eine Wei­ter­bil­dung?

Die ärztliche Weiterbildung dauert fünf bis sechs Jahre, je nach gewähltem Fachgebiet. Während dieser Zeit wird Expertenwissen vermittelt, der Umgang mit Patienten und Patientinnen intensiviert und das Verständnis für medizinische Abläufe vertieft, um den Titel des Facharztes zu erlangen. Geht man von einer sechsjährigen Studienzeit und einer Wei­ter­bil­dungs­zeit von fünf Jahren aus – ohne Wartezeiten oder verlängerte Studien­dauern – dauert es vom Studienbeginn bis zum Abschluss der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt mindestens elf Jahre.

Wie hoch ist das Gehalt in der Wei­ter­bil­dung?

Gemäß Tarifverträgen liegt das Ein­stiegs­gehalt eines Arztes oder einer Ärztin in Weiter­bildung im ersten Jahr bei mehr als 5.000 Euro brutto monatlich. Zusätzlich können Bereitschaftsdienste den Bruttolohn erhöhen. Der Nettolohn variiert je nach Steuer­klasse, Kirchenzugehörigkeit, Krankenversicherung und anderen Faktoren. Ein Wechsel des Fachgebiets ändert nichts an der Gehaltsstufe, denn diese steigt mit zunehmender Berufserfahrung, unabhängig von der Ausbildungs- oder Wei­ter­bil­dungs­zeit in einem Fachgebiet. Tipp: Der Marburger Bund, eine gewerkschaftliche Interessensvertretung aller Ärztinnen und Ärzte, ist nicht nur zum Thema Tarifgehälter eine zuverlässige Informationsquelle.

Wie ist die Wei­ter­bil­dungs­ordnung geregelt?

Die Inhalte und Strukturen ärztlicher Weiterbildungen werden von den Landes­ärzte­kammern je nach Bundesland definiert und in der Weiter­bildungs­ordnung fest­gehalten. Diese Regelungen orientieren sich oft an der Musterweiterbildungsordnung der Bundes­ärztekammer, die aber nicht verpflichtend sind. Eine Weiter­bildungs­ordnung kann bis zu 200 Seiten lang sein und umfasst nicht nur die Inhalte der Wei­ter­bildung, sondern auch die Voraussetzungen für den Erwerb der Facharztbezeichnung, Schwer­punkt­kompetenzen und Zusatz­weiter­bildungen (wie z.B. Notfallmedizin).

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