Die Approbation – und was danach folgt
Nach Abschluss des Studiums und Bestehen der dritten ärztlichen Prüfung kann die Approbation (lat.: Zulassung/Erlaubnis) beantragt werden. Das Verfahren ist in der jeweiligen Approbationsordnung geregelt. Erst mit der Approbation dürfen Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf selbstständig ausüben.
Was sind die Voraussetzungen für die Berufserlaubnis?
Die Voraussetzungen für die Berufserlaubnis variieren durch die Approbationsordnung der zuständigen Behörde. Nach Abschluss des Medizinstudiums genügt eine ärztliche Bescheinigung allerdings nicht für die Approbation. Es müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, die ebenfalls in der Approbationsordnung festgehalten werden. Übergreifende Voraussetzungen für die Approbation sind:
- Abgeschlossenes Studium und das Bestehen der ärztlichen Prüfung (mündlich-praktischer Teil und schriftliche Prüfung)
- Gewissenhaftigkeit und „Tugendhaftigkeit“. Ein amtliches Führungszeugnis gibt darüber Auskunft.
- Eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung muss vorliegen.
- Ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
Wie wird die ärztliche Approbation beantragt?
Die Approbation ist ein wesentlicher Schritt zur Ausübung eines Heilberufes. Der Antrag ist für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend und hängt von der jeweiligen Approbationsordnung ab. Am besten ist es, dazu einen Termin bei der zuständigen Stelle zu vereinbaren.Die Approbationsordnung legt fest, welche Anlagen beigefügt werden müssen. Achten Sie auf die Aktualität Ihrer Unterlagen: bestimmte Bescheinigungen dürfen nicht älter als maximal vier Wochen sein.
Mit den vollständigen Unterlagen können die zukünftigen Ärztinnen und Ärzte das Antragsformular für die Approbation ausfüllen. Dieses wird dann an die zuständige Stelle geschickt. Nach eingehender Prüfung wird die Approbation nach circa vier Wochen erteilt. Mit Erhalt der Approbation ist die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit gemäß Approbationsordnung erlaubt. Die ÄrztekammerSobald die Approbation vorliegt, sind Sie formell auch Mitglied in einer Ärztekammer: Die Ärztekammern in Deutschland sind Selbstverwaltungsorgane der Ärzteschaft. Mit 17 Landesärztekammern und der Bundesärztekammer setzen sie Berufsordnungen, überwachen die Fortbildung, führen Facharztprüfungen durch und sichern die Qualität medizinischer Arbeit. Sie vertreten berufspolitische Interessen und bieten wichtige Informationen für Berufseinsteiger an. Sobald Sie approbiert sind, melden Sie sich in dem Bundesland in der Ärztekammer an, in dem Sie arbeiten oder leben.
Erst nach Approbation und der Aufnahme in die Ärztekammer dürfen Sie sich als Ärztin oder Arzt bezeichnen. Mit der verpflichtenden Mitgliedschaft in der Ärztekammer sind Sie auch automatisch Mitglied in der jeweiligen Ärzteversorgung.
Welche Unterlagen sind laut Approbationsordnung erforderlich?
- Antrag auf Approbation (im Internet zu finden)
- Lebenslauf inkl. Werdegang der Ausbildung (z. B. Informationen zum praktischen Jahr)
- Geburtsurkunde
- Identitätsnachweis sowie Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Gesundheitszeugnis (max. drei Monate alt)
- Straffreiheitserklärung
- Amtlich beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses
- Ggf. Promotionsurkunde oder Ehrenurkunde
Gut abgesichert ins Berufsleben
Informieren Sie sich am besten gleich zu Beginn Ihrer ersten Tätigkeit als Ärztin oder Arzt über eine Berufshaftpflichtversicherung, um für alle Fälle optimal abgesichert zu sein. Wir beraten Sie gerne.
Jetzt beraten lassenWas verändert sich mit der Approbation?
Mit der Bestätigung der Approbation erhalten Sie viele weitere Vorteile. Zum Beispiel kann ein Ärzteausweis beantragt werden. Dieser zeichnet Sie als Arzt oder Ärztin aus und ermöglicht den Einkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Apotheke.
Auch bei der Krankenversicherung kann sich einiges ändern. Als Ärztin oder Arzt haben Sie die Wahl - kurz nach Aufnahme Ihrer ersten Tätigkeit - zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten, die sich in der Regel jedes Jahr leicht ändert. Fragen Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie bereits die volle Wahlfreiheit haben. Die Bescheinigung für Ihre Krankenkasse erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Angestellte Ärztinnen und Ärzte haben auch steuerliche Vorteile. Informieren Sie sich darüber, denn vieles lässt sich von der Steuer absetzen: Reisen, Berufskleidung, Fortbildungen, Kongresse etc.
Was folgt nach der Approbation?
Nach der ärztlichen Approbation steht der Berufsausübung nichts mehr im Wege! Wenn das Studium hinter Ihnen liegt und die Approbationsordnung in Vergessenheit geraten ist, beginnt für Sie ein neues Kapitel in Ihrem Leben als Ärztin oder Arzt. Doch bevor es richtig losgehen kann, heißt es: Bewerbungen schreiben. Nach der Approbation möchten Sie sich vielleicht weiterbilden und Ihr Studium vertiefen. Vielleicht promovieren – wenn Sie es nicht schon getan haben? Was auch immer Sie vorhaben: Eine gute Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall ratsam – und für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sogar Pflicht. So sind Sie gut abgesichert und können sich ganz auf Ihre ärztliche Arbeit konzentrieren.
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- Wertvolle Tipps von Expertinnen und Experten
- Workshops für Berufseinsteiger, Seminare zu Finanzierung, Absicherung, Approbation und vielem mehr
- Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
Unterm Strich: Das Fazit
Wenn Sie nach der ärztlichen Ausbildung Ihre Approbation erhalten haben, können Sie mehr als stolz auf sich sein. Und selbstbewusst in die Zukunft blicken! Als Arzt oder Ärztin mit Approbation bieten sich Ihnen so viele Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung wie bei kaum einem anderen Beruf. Bleiben Sie auch nach Ihrem Studium wissenshungrig und nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Kaum eine andere Branche ist so sehr von der Wissenschaft getrieben wie die Medizin. Egal, welcher berufliche Werdegang Ihnen bevorsteht: Wir begleiten Sie in allen Berufs- und Lebensphasen und stehen Ihnen beratend zur Seite.
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