Die richtige Krankenversicherung für Ärztinnen und Ärzte
Privat oder gesetzlich krankenversichern? Diese Frage stellt sich spätestens mit dem Start ins ärztliche Berufsleben. Die Antwort darauf ist sehr individuell.
Gesetzlich oder Privat – die Unterschiede
Die Entscheidung zwischen privater (PKV) und gesetzlicher (GKV) Krankenversicherung stellt für viele eine Herausforderung dar. Ärztinnen und Ärzte müssen abwägen, ob der Wechsel von der GKV zur PKV sinnvoll ist und welcher Tarif ihren individuellen Lebensumständen am besten gerecht wird. Während niedergelassene Mediziner jederzeit in die PKV wechseln können, müssen angestellte Ärztinnen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei einem Vergleich der Leistungen liegt die private Krankenversicherung oft vorne. Dennoch ist eine frühzeitige Entscheidung für die PKV ratsam, um einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu optimalen Konditionen zu sichern. Im Vergleich zu gesetzlichen Krankenversicherungen bieten private Krankenversicherungen Ärztinnen und Ärzten die Sicherheit, dass die vertraglich festgelegten Leistungen uneingeschränkt gelten. Allerdings sind weder private noch gesetzliche Krankenversicherungen vor Anpassungen der Beiträge geschützt. Verschiedene Faktoren wie steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und Kapitalmarktlage können zu Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung führen. Die privat Versicherten können ihren Versicherungsschutz frei wählen. Abhängig von den gewählten Leistungen, können sie somit Einfluss auf den Beitrag nehmen.
GKV und PKV im Vergleich
Gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen sind gesetzlich geregelt und unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§70 SGB V) bei gleichzeitiger Budgetierung bestimmter Leistungsbereiche.
- Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet, welche Leistungen von der GKV übernommen werden.
- Innovative Behandlungsverfahren und Arzneimittel werden grundsätzlich erst nach Aufnahme in den Leistungskatalog des G-BA übernommen.
- Beschränkung auf Kassenärzte und öffentlich geförderte Krankenhäuser
Private Krankenversicherung
- Vertragsfreiheit/Budgetfreie Zone (Selbstbestimmung des Leistungsumfanges innerhalb der vereinbarten Leistungen. Die Erstattung der Aufwendungen ärztlicher Leistungen ist grundsätzlich nicht begrenzt).
- Uneingeschränkte Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.
- Therapiefreiheit (inkl. innovativer Behandlungsverfahren/Arzneimittel).
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet im Vergleich zur GKV oft umfassendere Leistungen zu potenziell günstigeren Tarifen an. Da die Beiträge der GKV vom Einkommen abhängen und Ärztinnen und Ärzte in der Regel ein höheres Einkommen haben, liegen die Beiträge in der GKV oft über 1.000 Euro (Stand 2024). Die PKV-Tarife werden durch ein Kapitaldeckungsverfahren ermittelt und sind teilweise günstiger, bieten aber oftmals bessere Leistungen Dazu zählen u.a. die freie Auswahl von Ärzten und Krankenhäusern, die Option auf Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Erstattung von Leistungen durch Heilpraktiker und Sehhilfen. Für den Eintritt in die PKV liegt die Bruttoarbeitsentgeltgrenze aktuell bei 69.300,- Euro (Stand 2024). Das durchschnittliche Medizinergehalt liegt jedoch weitaus höher.
PKV – das Wichtigste in Kürze
Eine private Krankenversicherung ermöglicht es Ihnen, gezielt die Leistungen zu wählen, die für Sie essenziell sind, und Ihren Versicherungsschutz individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele anzupassen. Dabei sollten Sie insbesondere auf folgende Kriterien achten:
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
- Berufs- und lebensphasenspezifische Wechseloptionen speziell für Ärzte – ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Bonus für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten
- Familienfreundliche Leistungen – zum Beispiel sechs Monate Beitragsfreiheit bei Bezug von Elterngeld
- Beitragsentlastung im Alter
- Möglichkeit zur individuellen Kombination mit Krankentagegeld und Pflegevorsorge
Gute Absicherung für werdende Mütter
In Deutschland sind Schwangere und junge Mütter, unabhängig von ihrer Versicherungsart, gut versorgt. Dennoch lohnt sich ein Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, da sich die Leistungen für werdende Mütter teilweise deutlich unterscheiden können. Zum Beispiel:
- Die in der GKV zahlungspflichtigen Leistungen für pränatale Diagnostik wie 3-D-Ultraschall, eine Nackenfaltenuntersuchung oder eine Farbdopplersonografie werden von der PKV voll getragen.
- Eine Fruchtwasseruntersuchung wird von der GKV nur im Fall einer Risikoschwangerschaft finanziert, die PKV übernimmt diese Untersuchungen ohne Einschränkungen.
- Geburtsvorbereitungskurse und Schwangerschaftsgymnastik werden von der PKV in der Regel unbegrenzt übernommen.
Sorgenfreie Absicherung im Alter
Mit dem Anstieg der Kosten für medizinische Versorgung steigen auch die Beiträge in der gesetzlichen sowie in der privaten Krankenversicherung. Die Befürchtung vieler Ärztinnen und Ärzte, sich die Beiträge im Alter nicht mehr leisten zu können, ist jedoch unbegründet.
- Junge Versicherte zahlen in der PKV eine Altersrückstellung ein – das Vorsorgepolster wird verzinst angelegt und im Alter verrechnet.
- PKV-Versicherte zahlen vom 20. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % auf die Krankenversicherungstarife, der ab dem 65. Lebensjahr zur Beitragsstabilisierung verwendet wird.
- In der GKV gilt das Solidarprinzip: Individuelle Beitragserhöhungen aufgrund von Krankheit oder Alter sind ausgeschlossen.
- Für PKV und GKV gilt: Die Beiträge berechnen sich nach der Höhe des Einkommens bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 5.175,- Euro (Stand 2024).
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