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Die richtige Kran­ken­ver­sicherung für Ärztinnen und Ärzte

5 Min.

Privat oder gesetzlich kranken­versichern? Diese Frage stellt sich spätestens mit dem Start ins ärztliche Berufsleben. Die Antwort darauf ist sehr individuell.

Gesetzlich oder Privat – die Unterschiede

Die Entscheidung zwischen privater (PKV) und gesetzlicher (GKV) Krankenversicherung stellt für viele eine Herausforderung dar. Ärztinnen und Ärzte müssen abwägen, ob der Wechsel von der GKV zur PKV sinnvoll ist und welcher Tarif ihren individuellen Lebens­umständen am besten gerecht wird. Während niedergelassene Mediziner jederzeit in die PKV wechseln können, müssen angestellte Ärztinnen bestimmte Vo­raus­setzungen erfüllen. Bei einem Vergleich der Leistungen liegt die private Kranken­versicherung oft vorne. Dennoch ist eine frühzeitige Entscheidung für die PKV ratsam, um einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu optimalen Konditionen zu sichern. Im Vergleich zu gesetzlichen Kranken­versicherungen bieten private Kranken­versicherungen Ärztinnen und Ärzten die Sicherheit, dass die vertraglich festgelegten Leistungen uneingeschränkt gelten. Allerdings sind weder private noch gesetzliche Kranken­versicherungen vor Anpassungen der Beiträge geschützt. Verschiedene Faktoren wie steigende Lebens­erwartung, medizinischer Fortschritt und Kapital­marktlage können zu Beitrags­erhöhungen in der privaten Kranken­versicherung führen. Die privat Versicherten können ihren Versicherungs­schutz frei wählen. Abhängig von den gewählten Leistungen, können sie somit Einfluss auf den Beitrag nehmen.

GKV und PKV im Vergleich

Gesetzliche Kranken­versicherung

  • Leistungen sind gesetzlich geregelt und unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§70 SGB V) bei gleichzeitiger Budgetierung bestimmter Leistungsbereiche.
  • Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet, welche Leistungen von der GKV übernommen werden.
  • Innovative Behandlungsverfahren und Arzneimittel werden grundsätzlich erst nach Aufnahme in den Leistungskatalog des G-BA übernommen.
  • Beschränkung auf Kassenärzte und öffentlich geförderte Krankenhäuser

Private Kranken­versicherung

  • Vertragsfreiheit/Budgetfreie Zone (Selbst­bestimmung des Leistungs­umfanges innerhalb der vereinbarten Leistungen. Die Erstattung der Aufwendungen ärztlicher Leistungen ist grundsätzlich nicht begrenzt).
  • Uneingeschränkte Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.
  • Therapiefreiheit (inkl. innovativer Behandlungsverfahren/Arzneimittel).
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl.

Die Leistungen der privaten Kran­ken­versicherung

Die private Kran­ken­versicherung bietet im Vergleich zur GKV oft umfassendere Leistungen zu potenziell günstigeren Tarifen an. Da die Beiträge der GKV vom Einkommen abhängen und Ärztinnen und Ärzte in der Regel ein höheres Einkommen haben, liegen die Beiträge in der GKV oft über 1.000 Euro (Stand 2024). Die PKV-Tarife werden durch ein Kapital­deckungs­verfahren ermittelt und sind teilweise günstiger, bieten aber oftmals bessere Leistungen Dazu zählen u.a. die freie Auswahl von Ärzten und Kranken­häusern, die Option auf Ein- oder Zwei­bett­zimmer sowie die Erstattung von Leistungen durch Heilpraktiker und Sehhilfen. Für den Eintritt in die PKV liegt die Brutto­arbeits­entgelt­grenze aktuell bei 69.300,- Euro (Stand 2024). Das durch­schnittliche Medizinergehalt liegt jedoch weitaus höher.

PKV – das Wichtigste in Kürze

Eine private Kran­ken­versicherung ermöglicht es Ihnen, gezielt die Leistungen zu wählen, die für Sie essenziell sind, und Ihren Versicherungs­schutz individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele anzupassen. Dabei sollten Sie insbesondere auf folgende Kriterien achten:

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Erstattung über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
  • Berufs- und lebensphasenspezifische Wechseloptionen speziell für Ärzte – ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Bonus für kosten- und gesundheits­bewusstes Verhalten
  • Familienfreundliche Leistungen – zum Beispiel sechs Monate Beitragsfreiheit bei Bezug von Elterngeld
  • Beitragsentlastung im Alter 
  • Möglichkeit zur individuellen Kombination mit Krankentagegeld und Pflegevorsorge

Gute Absicherung für werdende Mütter

In Deutschland sind Schwangere und junge Mütter, unabhängig von ihrer Versicherungs­art, gut versorgt. Dennoch lohnt sich ein Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung, da sich die Leistungen für werdende Mütter teilweise deutlich unterscheiden können. Zum Beispiel:

  • Die in der GKV zahlungspflichtigen Leistungen für pränatale Diagnostik wie 3-D-Ultraschall, eine Nacken­falten­untersuchung oder eine Farb­doppler­sonografie werden von der PKV voll getragen.
  • Eine Fruchtwasseruntersuchung wird von der GKV nur im Fall einer Risiko­schwanger­schaft finanziert, die PKV übernimmt diese Unter­suchungen ohne Einschränkungen.
  • Geburtsvorbereitungskurse und Schwangerschaftsgymnastik werden von der PKV in der Regel unbegrenzt übernommen.
Gute Absicherung für werdende Mütter

Sorgenfreie Ab­si­che­rung im Alter

Mit dem Anstieg der Kosten für medizinische Versorgung steigen auch die Beiträge in der gesetzlichen sowie in der privaten Krankenversicherung.  Die Befürchtung vieler Ärztinnen und Ärzte, sich die Beiträge im Alter nicht mehr leisten zu können, ist jedoch unbegründet.

  • Junge Versicherte zahlen in der PKV eine Altersrückstellung ein – das Vorsorgepolster wird verzinst angelegt und im Alter verrechnet.
  • PKV-Versicherte zahlen vom 20. bis zum 60. Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % auf die Kranken­versicherungs­tarife, der ab dem 65. Lebensjahr zur Beitrags­stabilisierung verwendet wird.
  • In der GKV gilt das Solidarprinzip: Individuelle Beitrags­erhöhungen aufgrund von Krankheit oder Alter sind ausgeschlossen.
  • Für PKV und GKV gilt:  Die Beiträge berechnen sich nach der Höhe des Einkommens bis zu einer Beitrags­bemessungs­grenze von aktuell 5.175,- Euro (Stand 2024).
Sorgenfreie Ab||si||che||rung im Alter

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