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So schützen Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden durch Hochwasser, Unwetter und andere Risiken.

Ein Beispiel: Praxis und Apotheke bei Flutkatastrophe zerstört

Von der Hausarztpraxis am Ortsrand von Kalenborn hat man einen wunderbaren Blick über Wiesen und Felder. Für Angestellte und Patienten war das nur ein schwacher Trost: Durch die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 wurden die Praxis- und Geschäftsräume zerstört. Als Übergangslösung wurde die Praxis provisorisch für lange Zeit in einem Wohncontainer untergebracht, zusammen mit der örtlichen Apotheke.

Reicht der Versicherungs­schutz noch aus?

Sie haben Ihre Praxis schon gegen Elementar­schäden und Betriebs­unter­brechung versichert? Das ist gut. Wenn der Abschluss Ihrer Police schon länger zurückliegt, sollten Sie aber unbedingt prüfen, ob die Versicherungshöhe noch ausreicht. Haben Sie zum Beispiel neue Geräte angeschafft, die Einrichtung modernisiert oder weitere Mitarbeiter eingestellt, kann die Versicherungssumme im Schadensfall zu niedrig sein.

Der Schaden: Gebäude und Inventar zerstört, Betriebs­unter­brechung

Das Beispiel Kalenborn ist nur eines von vielen. Bei Naturkatastrophen wie der im Ahrtal gehen Arztpraxen und medizinische Einrichtungen buchstäblich in den Fluten unter. Allein für den Wiederaufbau der betroffenen Kliniken hatte damals das Gesundheitsministerium von Rheinland-Pfalz mindestens 100 Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kam der enorme Schaden an privaten Praxen.
Dabei geht es nicht nur um Bau- und Inventarschäden, sondern auch um die teils erheblichen finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung: Liegt die Praxis wegen eines Hochwassers Tage, Wochen oder sogar Monate lahm, wird nichts erwirtschaftet. Die Kosten für Miete und Personal laufen aber trotzdem weiter. Außerdem droht die Gefahr, dass Patienten abwandern und es auch langfristig zu finanziellen Einbußen kommt.

Versicherungsschutz gegen Betriebs­unterbrechung

Ein guter Versicherungsschutz gegen Hochwasser ist auch für Praxen in oberen Stockwerken wichtig. Denn wenn eine Überschwemmung die unteren Etagen unzugänglich macht, kann es zu einer Betriebsunterbrechung kommen – und entsprechend teuer werden!

Schadensabdeckung unbedingt prüfen

Eine Versicherung kann die Folgen einer Unwetterkatastrophe abmildern. Aber Achtung: Schäden an medizinischen Geräten oder anderem Praxisinventar, die durch Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsche entstehen, sind nicht automatisch in der Inventarpolice abgesichert, die die meisten Ärztinnen und Ärzte für ihren Betrieb abgeschlossen haben. Diese Risiken müssen zusätzlich über einen Elementar­schadens­baustein eingeschlossen werden. Das gilt auch für eine Betriebs­unterbrechung. Praxis­inhaberinnen und -inhaber sollten deshalb unbedingt prüfen, ob ihr Versicherungsschutz gegen Unwetterfolgen wirklich ausreicht. Meteorologen und Klimaexperten sind sich einig, dass Frequenz und Stärke von extremen Wetterereignissen weiter zunehmen werden. Eine gute Absicherung ist also wichtiger denn je. Die Beraterinnen und Berater der Deutschen Ärzte Finanz kennen die Erfordernisse an eine optimal Absicherung von Praxen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

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