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GKV oder PKV? Eine Entscheidungs­hilfe für Ärzte

5 Min.

Ärztinnen und Ärzte wissen, wie wichtig eine optimale Versorgung im Krankheitsfall ist. Deshalb lohnt es sich, bei der Wahl der eigenen Kranken­versi­cherung genau hinzuschauen. Wir helfen Ihnen dabei.

Gut informiert, gut versichert

Soll ich mich privat versichern? Oder doch lieber in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) bleiben? Keine einfache Entscheidung – besonders für Ärztinnen und Ärzte. Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte können jederzeit in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Angestellte sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht­versichert, sofern ihr Jahresarbeitsentgelt unter der sogenannten Versicherungs­pflicht­grenze liegt. Lücken im Versicherungs­schutz der GKV können durch eine private Zusatz­versicherung geschlossen werden. Sobald Ver­sicherungs­frei­heit eintritt – das ist der Fall, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt im laufenden und im folgenden Jahr die Versicherungs­pflicht­grenze übersteigt – ist ein Wechsel in die PKV möglich. Die Versicherungs­pflicht­grenze ändert sich in der Regel jährlich. Mit unserem Statusrechner können Sie Ihren Status (ver­siche­rungs­pflichtig oder ver­siche­rungs­frei) schnell und einfach berechnen.

Leistungen - Kranken||ver||sicherung - welche ist die Richtige für Sie?

Leistungen

Kranken­ver­sicherung - welche ist die Richtige für Sie?

Angebote vergleichen lohnt sich – für einen Versicherungs­schutz ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Informationen und Entscheidungs­hilfen helfen bei der Wahl.

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So unterscheiden sich gesetzliche und private Kranken­ver­sicherung

GKV und PKV funktionieren auf vielen Ebenen unterschiedlich: Während die GKV auf dem Umlageverfahren basiert, nutzt die PKV die Vorteile des Kapital­deckungs­ver­fahrens. Das heißt: Privatversicherte bauen mit ihren Beiträgen individuelle Alterungs­rück­stellungen auf und sorgen damit für eventuell steigende Krankheitskosten im Alter vor.In der GKV erfolgt dagegen ein Ausgleich über die Generationen. Angesichts der demografischen Entwicklung ist das nicht un­problema­tisch: In Zukunft werden immer weniger junge GKV-Mitglieder immer mehr Ältere auffangen müssen. Die absehbaren Finanzierungs­lücken müssen dann kompensiert werden – beispiels­weise mit Steuergeldern, Leistungskürzungen oder durch Beitragserhöhungen. Unterschiede gibt es auch bei den Leistungen. So ist der Leistungs­ka­ta­log für alle gesetzlich Versicherten grundsätzlich gleich und kann vom Gesetzgeber jederzeit angepasst und gekürzt werden. Privatversicherte können die Leistungen ihres Kranken­versicherungs­schutzes individuell wählen. Auf die vereinbarten Leistungen besteht grundsätzlich ein vertraglich garantierter Anspruch – und zwar ein Leben lang. Keine Seltenheit: Leistungskürzungen bei der GKV Vielleicht waren Sie als gesetzlich Versicherte oder Versicherter selbst schon einmal davon betroffen: In der GKV können die Leistungen jederzeit vom Gesetzgeber geändert werden. Dazu gehören auch Streichungen von Leistungen oder Zuzahlungs­forderungen. Leistung ohne Kompromisse mit der PKV Die Leistungen eines PKV-Tarifs sind dagegen grundsätzlich vertraglich garantiert – lebenslang.  Als Arzt können Sie eine private Krankenversicherung wählen, die speziell auf die besonderen Anforderungen Ihres Berufs zugeschnitten ist. Entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, und wählen Sie den Tarif, der Ihren Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird. Auf diese Weise können Sie auch die Höhe Ihres monatlichen Beitrags beeinflussen.

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Als Kunde einer PKV haben Sie nicht nur viele individuelle Wahl- und Mit­bestimmungs­möglichkeiten. Sie können auch wichtige Versorgungs­lücken schließen, die die GKV nicht abdeckt. So übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Einzelfall gewisse ambulante und stationäre Be­hand­lun­gen nicht oder nur teilweise. Die Folge: Je nach Behandlung müssen Patientinnen und Patienten hohe Eigen­betei­ligungen leisten. Auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit, wenn Krankengeld gezahlt wird, klafft eine Lücke. Denn die Höhe des Kranken­geldes beträgt 70 Prozent des bisherigen regelmäßigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. So individuell wie Sie Die Höhe des Beitrags richtet sich in der PKV nach den versicherten Leistungen, dem Eintrittsalter und dem aktuellen Gesundheitszustand. Günstiger als Sie denken Auch wenn es auf den ersten Blick paradox erscheint: Wer sich privat kranken­versichert, erhält in der Regel mehr Leistungen und kann seine Beiträge grundsätzlich senken. Wer sich privat versichert, kann selbst einiges tun, um die Beiträge im Rahmen zu halten. Denn die Leistungen und damit auch die Beiträge hängen stark vom gewählten Tarif ab. Arzt sein zahlt sich aus Als Ärztin oder Arzt profitieren Sie von besonders attraktiven PKV-Tarifen. Das liegt unter anderem daran, dass Ärztinnen und Ärzte kostenbewusster handeln, wenn sie selbst auf medizinische Versorgung angewiesen sind.

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Die private Krankenversicherung bietet verschiedene Instrumente, um die Beiträge im Alter zu stabilisieren. So können Ärztinnen und Ärzte ihren Ruhestand genießen, ohne auf beste medizinische Versorgung verzichten zu müssen. 

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