Was ist Ihre Praxis, Ihre Apotheke wert?
Bei der Abgabe einer Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke spielt die Wertermittlung eine wichtige Rolle – für beide Seiten: Wer seine Praxis oder Apotheke in gute Hände übergibt, möchte sicher sein, sie nicht unter Wert zu verkaufen. Bei der Existenzgründung wiederum sind die Finanzen entscheidend.Damit die Abgabe reibungslos verläuft, sollten Sie sich mit den Grundlagen der Wertermittlung auseinandersetzen. Gern unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater bei diesem nicht ganz einfachen Schritt der Übergabe.
Inhalt
RICHTIG RECHNEN
So ermitteln Sie den Praxiswert
1. Der materielle Wert (auch Verkehrs-, Substanz- oder Sachwert) bildet den Zeitwert der Praxisausstattung ab. Dazu gehören sämtliche medizinisch-technischen Geräte sowie eventuelle Einbauten und Installationen. Dieser ist noch am einfachsten zu berechnen. 2. Die „Rekonstruktion“, also die Frage: Wie viel würde es kosten – und wie lange dauern – eine Praxis bzw. Apotheke mit den gleichen Voraussetzungen neu zu gründen? Für diesen Wert gibt es zwar Berechnungsgrundlagen, die jedoch immer an den Einzelfall angepasst werden müssen. 3. Am schwierigsten zu berechnen ist der immaterielle Wert einer Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke – auch „Goodwill“ genannt. Je nach Bewertungsmethode werden beispielsweise die Umsatz- und Kostenstruktur, das kalkulierte Gehalt, das Leistungsspektrum, die Personalsituation, der Patienten- und Kundenstamm, das Image und der Standort in die Wertermittlung einbezogen.
Die Bausteine der Wertermittlung
Welche Bewertungsmethoden gibt es?
Vor allem die Ermittlung des ideellen Praxiswerts ist in der Realität oft kompliziert, weil unterschiedliche Verfahren genutzt werden. Die so genannte Bundesärztekammermethode und die Ertragswertmethode sind zwei dieser Modelle. Mittlerweile hat sich das „modifizierte Ertragswertverfahren“ durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bundessozialgericht (BGS) erkennen es in Urteilsbegründungen als geeignet für die Ermittlung des Praxiswerts an. Bei diesem Verfahren berechnet sich der Praxiswert zum einen aus den Werten der Vergangenheit, zum anderen aus einer Art Simulation der Chancen und Risiken in der Zukunft. Damit soll die Frage beantwortet werden, die den Nachfolger am brennendsten interessiert: Welchen Gewinn kann ich mit der übernommenen Praxis bzw. Apotheke nachhaltig erzielen?Die wichtigsten Werte für die Praxiswertermittlung nach der Ertragswertmethode:
- Umsatz
- Kosten
- Angesetztes Gehalt
- Kapitalisierungszinssatz
Warum ist die Praxiswertermittlung häufig schwierig?
Es gibt keine rechtlich verbindliche Methode, wie der Wert einer Praxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke berechnet wird.Hinzu kommt: Bei der Wertermittlung gibt es vieles zu beachten. Nicht nur, weil es mehrere Bewertungsmodelle und viele zu berücksichtigende Faktoren gibt, sondern ebenso, weil immer der „Einzelfall“ betrachtet werden muss. Nicht selten kommen Gutachter bei derselben Praxis zu unterschiedlichen Ergebnissen – und führt dieser Punkt zu Konflikten. Daher ist es ratsam, sich Unterstützung zu holen. Ihre Beraterin, Ihr Berater kennt alle Details Ihrer Praxis bzw. Apotheke und ebenso die unterschiedlichen Berechnungsmodelle. Gemeinsam holen Sie das Beste für den Verkauf Ihrer Praxis bzw. Apotheke heraus!
UNSER TIPP
Nutzen Sie die Steuervorteile
Der Verkaufspreis ist nicht die einzige Stellschraube für einen lukrativen Praxis-verkauf. Wenn Sie Ihre Praxis, Zahnarztpraxis bzw. Apotheke abgeben, können Sie umfangreiche steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen! Grundsätzlich gilt: Der Gewinn aus dem Verkauf Ihrer freiberuflichen Praxis wird besteuert. Auf Antrag wird Ihnen jedoch ein Freibetrag in Höhe von maximal 45.000 Euro und ein ermäßigter Steuersatz gewährt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 55 Jahre alt (oder dauerhaft berufsunfähig).
- Sie haben weniger als 181.000 Euro Veräußerungsgewinn erzielt.
- Sie geben Ihre bisherige Tätigkeit auf.
Partner im Heilberufenetzwerk