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Was ist Ihre Praxis, Ihre Apotheke wert?

3 Min.

Bei der Abgabe einer Praxis, Zahnarzt­praxis oder Apotheke spielt die Wertermittlung eine wichtige Rolle – für beide Seiten: Wer seine Praxis oder Apotheke in gute Hände übergibt, möchte sicher sein, sie nicht unter Wert zu verkaufen. Bei der Existenz­gründung wiederum sind die Finanzen entscheidend.Damit die Abgabe reibungslos verläuft, sollten Sie sich mit den Grundlagen der Wert­ermittlung auseinander­setzen. Gern unterstützen Sie unsere Berater­innen und Berater bei diesem nicht ganz einfachen Schritt der Übergabe.

RICHTIG RECHNEN

So ermitteln Sie den Praxiswert

1. Der materielle Wert (auch Verkehrs-, Substanz- oder Sachwert) bildet den Zeitwert der Praxis­ausstattung ab. Dazu gehören sämtliche medizinisch-technischen Geräte sowie eventuelle Einbauten und Installationen. Dieser ist noch am einfachsten zu berechnen. 2. Die „Rekonstruktion“, also die Frage: Wie viel würde es kosten – und wie lange dauern – eine Praxis bzw. Apotheke mit den gleichen Voraus­setzungen neu zu gründen?  Für diesen Wert gibt es zwar Berechnungs­grundlagen, die jedoch immer an den Einzel­fall angepasst werden müssen. 3. Am schwierigsten zu berechnen ist der immateri­elle Wert einer Praxis, Zahnarzt­praxis oder Apotheke – auch „Goodwill“ genannt. Je nach Bewertungsmethode werden beispiels­weise die Umsatz- und Kosten­struktur, das kalkulierte Gehalt, das Leistungs­spektrum, die Personal­situation, der Patienten- und Kunden­stamm, das Image und der Standort in die Wert­ermittlung einbezogen.

Die Bausteine der Wertermittlung

Die Bausteine der Wertermittlung

Welche Bewertungs­methoden gibt es?

Vor allem die Ermittlung des ideellen Praxiswerts ist in der Realität oft kompliziert, weil unterschiedliche Verfahren genutzt werden. Die so genannte Bundesärzte­kammer­methode und die Ertrags­wert­methode sind zwei dieser Modelle. Mittlerweile hat sich das „modifizierte Ertrags­wertverfahren“ durchgesetzt. Der Bundes­gerichtshof (BGH) und das Bundessozial­gericht (BGS) erkennen es in Urteils­begründungen als geeignet für die Ermittlung des Praxiswerts an. Bei diesem Verfahren berechnet sich der Praxiswert zum einen aus den Werten der Vergangen­heit, zum anderen aus einer Art Simulation der Chancen und Risiken in der Zukunft. Damit soll die Frage beantwortet werden, die den Nachfolger am brennendsten interessiert: Welchen Gewinn kann ich mit der übernommenen Praxis bzw. Apotheke nachhaltig erzielen?Die wichtigsten Werte für die Praxis­wert­ermittlung nach der Ertrags­wert­methode:

  • Umsatz
  • Kosten
  • Angesetztes Gehalt
  • Kapital­isierungs­zinssatz

Warum ist die Praxis­wert­ermittlung häufig schwierig?

Es gibt keine rechtlich verbindliche Methode, wie der Wert einer Praxis, Zahnarzt­praxis oder Apotheke berechnet wird.Hinzu kommt: Bei der Wert­ermittlung gibt es vieles zu beachten. Nicht nur, weil es mehrere Bewertungs­modelle und viele zu berücksichtigende Faktoren gibt, sondern ebenso, weil immer der „Einzelfall“ betrachtet werden muss. Nicht selten kommen Gutachter bei derselben Praxis zu unterschiedlichen Ergebnissen – und führt dieser Punkt zu Konflikten. Daher ist es ratsam, sich Unterstützung zu holen. Ihre Beraterin, Ihr Berater kennt alle Details Ihrer Praxis bzw. Apotheke und ebenso die unterschiedlichen Berechnungs­modelle. Gemeinsam holen Sie das Beste für den Verkauf Ihrer Praxis bzw. Apotheke heraus!

UNSER TIPP

Nutzen Sie die Steuer­vorteile 

Der Verkaufs­preis ist nicht die einzige Stell­schraube für einen lukrativen Praxis-verkauf. Wenn Sie Ihre Praxis, Zahnarzt­praxis bzw. Apotheke abgeben, können Sie umfangreiche steuerliche Begünsti­gungen in Anspruch nehmen! Grundsätzlich gilt: Der Gewinn aus dem Verkauf Ihrer freiberuflichen Praxis wird besteuert. Auf Antrag wird Ihnen jedoch ein Freibetrag in Höhe von maximal 45.000 Euro und ein ermäßigter Steuersatz gewährt, wenn Sie die folgenden Voraus­setzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt (oder dauerhaft berufsunfähig).
  • Sie haben weniger als 181.000 Euro Veräußerungs­gewinn erzielt.
  • Sie geben Ihre bisherige Tätigkeit auf.

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