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Mit guter Planung zur erfolgreichen Praxis­abgabe

2 Min.

Wie gehe ich bei der Abgabe meiner Praxis oder Apotheke vor? Was ist alles zu tun – und wann?  Zu Beginn des Abgabe­prozesses sehen Sie vielleicht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Doch wenn Sie rechtzeitig Bescheid wissen und sich die passende Unterstützung holen, kommen Sie entspannt ans Ziel. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Schritte.

Ihr Fahrplan für die Praxis­übergabe

Wichtigster Tipp für die Planung: Machen Sie sich möglichst früh mit dem Gedanken an die Praxis­abgabe vertraut! Dann können Sie den Vorbereitungs- und Abgabe­prozess aktiv steuern und nach Ihren Wünschen gestalten. Mehr als 5 Jahre vor der Praxis­übergabe
Entwickeln Sie Ihr individuelles Ausstiegs­szenario: Steht ein Familien­mitglied zur Übernahme bereit? Möchten Sie sich mit einem jüngeren Kollegen zusammentun? Ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren? Oder Ihre Praxis in ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) einbringen? 3 bis 5 Jahre vor der Praxis­übergabe
Verschaffen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Berater einen Überblick über den Markt und Ihre Praxis. Nehmen Sie wichtige Unterlagen wie die Arbeits­verträge unter die Lupe. Eventuell lohnt es sich, noch einmal in die Praxis zu investieren. Überlegen Sie außerdem, welche Anforderungen Ihr Nachfolger erfüllen sollte. 1 bis 3 Jahre vor der Praxis­übergabe
Nehmen Sie erste Kontakte zu potenziellen Übernehmern auf. Ihr Berater unterstützt Sie dabei und steht Ihnen auch in der heißen Phase der Vertrags­verhandlungen zur Seite. Informieren Sie Patienten, Lieferanten und Kooperations­partner über die anstehenden Veränderungen. Und führen Sie Ihren Nachfolger in die Praxis ein.

Das dürfen Sie nicht vergessen

Sie haben den Vertrag mit Ihrer Kollegin oder Ihrem Kollegen, der die Praxis übernimmt, erfolgreich unter Dach und Fach gebracht? Herzlichen Glückwunsch! Doch auch nach Vertrags­abschluss gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten müssen. Mitteilungs­pflichtenDenken Sie daran, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärzte­kammer, Ihrer Kommune, Dienst­leistern und anderen Vertragspartnern mitzuteilen, dass Sie Ihre Praxis abgeben. PersonalDa ein Praxis­verkauf rechtlich ein Betriebs­übergang ist, bleiben die Arbeits­verträge bestehen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jedoch ein Widerspruchs­recht. Informieren Sie sie daher rechtzeitig. Patienten­aktenAuch bei einem Betriebs­übergang muss die ärztliche Schweigepflicht gewahrt werden. Sie dürfen die Patienten­unterlagen daher nicht einfach übergeben. Um die Akten sauber zu trennen, hat sich das so genannte Zwei-Schrank-Modell bewährt. Nach­haftungSelbst nach Ende Ihrer ärztlichen Tätigkeit können Krankenkassen oder Patientinnen und Patienten Schaden­sersatz­ansprüche gegen Sie erheben. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Ihre Berufs­haftpflicht­versicherung diese abdeckt.

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