Mit guter Planung zur erfolgreichen Praxisabgabe
Wie gehe ich bei der Abgabe meiner Praxis oder Apotheke vor? Was ist alles zu tun – und wann? Zu Beginn des Abgabeprozesses sehen Sie vielleicht den Wald vor lauter Bäumen nicht. Doch wenn Sie rechtzeitig Bescheid wissen und sich die passende Unterstützung holen, kommen Sie entspannt ans Ziel. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben und Schritte.
Ihr Fahrplan für die Praxisübergabe
Wichtigster Tipp für die Planung: Machen Sie sich möglichst früh mit dem Gedanken an die Praxisabgabe vertraut! Dann können Sie den Vorbereitungs- und Abgabeprozess aktiv steuern und nach Ihren Wünschen gestalten. Mehr als 5 Jahre vor der Praxisübergabe
Entwickeln Sie Ihr individuelles Ausstiegsszenario: Steht ein Familienmitglied zur Übernahme bereit? Möchten Sie sich mit einem jüngeren Kollegen zusammentun? Ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren? Oder Ihre Praxis in ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) einbringen? 3 bis 5 Jahre vor der Praxisübergabe
Verschaffen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Berater einen Überblick über den Markt und Ihre Praxis. Nehmen Sie wichtige Unterlagen wie die Arbeitsverträge unter die Lupe. Eventuell lohnt es sich, noch einmal in die Praxis zu investieren. Überlegen Sie außerdem, welche Anforderungen Ihr Nachfolger erfüllen sollte. 1 bis 3 Jahre vor der Praxisübergabe
Nehmen Sie erste Kontakte zu potenziellen Übernehmern auf. Ihr Berater unterstützt Sie dabei und steht Ihnen auch in der heißen Phase der Vertragsverhandlungen zur Seite. Informieren Sie Patienten, Lieferanten und Kooperationspartner über die anstehenden Veränderungen. Und führen Sie Ihren Nachfolger in die Praxis ein.
Das dürfen Sie nicht vergessen
Sie haben den Vertrag mit Ihrer Kollegin oder Ihrem Kollegen, der die Praxis übernimmt, erfolgreich unter Dach und Fach gebracht? Herzlichen Glückwunsch! Doch auch nach Vertragsabschluss gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten müssen. MitteilungspflichtenDenken Sie daran, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, Ihrer Kommune, Dienstleistern und anderen Vertragspartnern mitzuteilen, dass Sie Ihre Praxis abgeben. PersonalDa ein Praxisverkauf rechtlich ein Betriebsübergang ist, bleiben die Arbeitsverträge bestehen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben jedoch ein Widerspruchsrecht. Informieren Sie sie daher rechtzeitig. PatientenaktenAuch bei einem Betriebsübergang muss die ärztliche Schweigepflicht gewahrt werden. Sie dürfen die Patientenunterlagen daher nicht einfach übergeben. Um die Akten sauber zu trennen, hat sich das so genannte Zwei-Schrank-Modell bewährt. NachhaftungSelbst nach Ende Ihrer ärztlichen Tätigkeit können Krankenkassen oder Patientinnen und Patienten Schadensersatzansprüche gegen Sie erheben. Prüfen Sie daher unbedingt, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung diese abdeckt.
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