Sicherheit für Mutter & Kind
Schwangere und junge Mütter sind in Deutschland gut versorgt, egal, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich zwischen den beiden Systemen. Denn die Leistungen für werdende Mütter unterscheiden sich teils erheblich.
Mit einer Schwangerschaft verschieben sich die Prioritäten werdender Eltern. Die größten Veränderungen ergeben sich selbstverständlich für die Frau. Glücksgefühle und Vorfreude, aber auch Sorgen und Unsicherheiten sind ständige Begleiter. Da ist es beruhigend, dass umfassende Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft Standard sind und keine Frage des Geldbeutels. Alle Basisuntersuchungen werden von den gängigen Krankenversicherungen übernommen, egal, ob gesetzlich oder privat versichert. Bei genauerem Hinsehen zeigen sich zwischen den einzelnen Versicherungen dann aber doch einige Unterschiede bei den Leistungen. Gerade Frauen, die erst in ihren 30ern oder 40ern Kinder bekommen, haben spezielle Bedürfnisse und Anforderungen. Beispiel Ultraschalluntersuchung: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erkennt die Kosten für eine 2-D-Sonografie bis zu drei Mal im gesamten Schwangerschaftsverlauf an. Die Kosten für einen 3-D-Ultraschall, eine Nackenfaltenuntersuchung oder eine Farbdopplersonografie, die eine viel genauere Diagnostik ermöglichen, trägt die GKV in der Regel aber nicht. Private Krankenversicherungen zahlen diese speziellen Vorsorgeleistungen. Außerdem beschränken sie die Zahl der Ultraschalluntersuchungen nicht auf drei pro Schwangerschaft, wenn hierfür eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Privaten leisten mehrUnterschiede gibt es auch bei der Erstattung einer Amniozentese. Die Fruchtwasseruntersuchung, mit der Erbkrankheiten, kindliche Fehlbildungen und Infektionen erkannt werden können, zahlen gesetzliche Krankenversicherungen nur bei Risikoschwangerschaften. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Schwangere mindestens Mitte 30 ist oder Erbkrankheiten bekannt sind. Private Krankenversicherungen übernehmen diese Untersuchung dagegen meist ohne medizinische Indikation und ohne Altersbeschränkungen. Auch das von Frauenärzten empfohlene Toxoplasmose-Screening wird in der Regel nur von Privaten bezahlt.Neben der Diagnostik spielt für Schwangere natürlich auch die Geburtsvorbereitung eine wichtige Rolle. Während die GKV nur bei ärztlicher Verordnung die Kosten für Geburtsvorbereitungskurs und Schwangerschaftsgymnastik übernimmt, zahlen die Privaten im Normalfall diese Leistungen unbegrenzt. Neben der klassischen Schwangerschaftsgymnastik leisten sie übrigens auch für Angebote wie Aquafitness für Schwangere, Schwangerschaftsyoga und Hypnobirthing.Und wie sieht es mit der Versorgung nach der Geburt aus? Die GKV kommt für höchstens zehn Sitzungen Rückbildungsgymnastik auf. Private Krankenversicherungen erstatten dagegen die Kosten für Kurse, ohne eine pauschale Begrenzung der Anzahl der Sitzungen. Sehr praktisch: Auch Onlineangebote dürfen in Anspruch genommen werden. Die richtige Lösung findenDer kurze Leistungsvergleich zeigt: Die Wahl der geeigneten Krankenversicherung erfordert ein genaues Hinsehen. Die Beraterinnen und Berater der Deutschen Ärzte Finanz finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Krankenversicherung, egal, ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bevorzugen.
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