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Beim Skifahren gestürzt und wochenlang ausgeknockt

5 Min.

Das ist in vielerlei Hinsicht schmerzhaft. Denn in dieser Zeit fällt für Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis einerseits das Einkommen aus, andererseits laufen die Kosten für Mitarbeiter und Räume weiter. Welche Versicherung leistet was wofür, wenn die Berufsunfähigkeit, der Praxisausfall oder andere Schäden drohen?

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Berufsunfähigkeits­versicherung hilft im Notfall

Ein Unfall oder eine langwierige Erkrankung können einen niedergelassenen Arzt arg in die Bredouille bringen. Zur Sicherung der privaten Existenz ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung daher unverzichtbar. Sie zahlt eine Berufs­unfähigkeits­rente, wenn eine Berufsausübung nicht mehr möglich ist, im Zweifel bis zum Rentenalter. Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankentagegeldversicherung einen Einkommensersatz, sodass private Ausgaben gedeckt sind. Doch was ist mit den Kosten für die Praxis? Denn arbeitet der Inhaber allein, geht in der Regel erst mal nichts mehr. Die Mitarbeiter aber wollen bezahlt sein, der Vermieter erwartet die Miete, der Kredit für ein neues Gerät ist abzutragen. In der Summe können erhebliche Kosten anfallen, nicht selten im sechsstelligen Bereich auf ein Jahr gerechnet.

Praxis­ausfall­versicherung deckt die Kosten

Sicherheit gibt die Praxisausfallversicherung. Diese Versicherung deckt fortlaufende Kosten wie:

  • Personalkosten
  • Miete, Pacht oder Leasingkosten
  • Allgemeine Praxiskosten, etwas für Strom, Wasser und Heizung
  • Buchführungskosten
  • Versicherungsbeiträge
  • Betriebliche Steuern
  • Finanzierungskosten
  • Kosten des Stellvertreters, falls der Praxisbetrieb aufrechterhalten wird

Der Beitrag zur Praxisausfallversicherung kann nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, Auszahlungen im Leistungs­fall sind jedoch steuerfrei. Der Grund: Mit der Praxisausfallversicherung wird ein Risiko (zum Beispiel Krankheit) abgesichert, das der Gesetzgeber dem Privatbereich zurechnet, nicht dem betrieblichen.

Existenzsicherung

Absicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls

Egal, ob wegen einer langwierigen Er­krankung oder weil eine Reha-Maßnahme ansteht: Die eigene Arztpraxis oder Apotheke zu schließen, ist für die Inhaber selten eine gute Lösung.

Existenzsicherung - Absicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls

Praxis­ausfall­versicherung ohne Doubletten

Die Praxisausfallversicherung bietet viele Vorteile:

  • Keine Überschneidungen mit anderen Versicherungen: Bestehende Versicherungen werden aus der Praxis­ausfall­versicherung herausgenommen und Lücken geschlossen.
  • Zahlungen werden nicht gekürzt, selbst wenn nicht die vollen Kosten versichert wurden (Unterversicherungsverzicht).
  • Es gibt vielfältige Wahlmöglichkeiten, ab wann und wie lange Leistungen durch die Praxis­ausfall­versicherung erfolgen sollen.
  • Bei Praxisaufgabe wegen Berufs­unfähigkeit oder Tod läuft die Leistung noch weitere 125 Werktage.

Praxis­inhalts­versicherung schützt bei Sach­schaden

Natürlich kann es auch andere Gründe geben, die die Sprechstunde oder Medikamentenausgabe für längere Zeit unmöglich machen: ein Wasserrohrbruch, ein Brand oder Vandalismus zum Beispiel. Die Deutsche Ärzte Finanz empfiehlt daher, zusätzlich eine Praxisinhaltsversicherung abzuschließen. Sie tritt in der Regel ein, wenn der Praxisbetrieb infolge eines Sachschadens vorübergehend unterbrochen werden muss.

SO SICHERN SIE SICH AB

Es gibt mehr als eine Ursache, die eine zeitweilige Praxisschließung notwendig machen kann. So mildern Sie die Folgen:

Bei Krankheit: Praxiskosten lassen sich über die Praxisausfallversicherung absichern, Privatkosten (Gewinn abzüglich Steuern) über das Krankentagegeld.

Bei den Folgen eines Wasserrohrbruchs, Brands oder anderer Sachschäden, auch am Inventar: Hier greift die Praxis­inhalts­versicherung, inklusive Betriebs­unterbrechungs­versicherung.

Abgesichert gegen Praxisausfall

Einen Praxisausfall abzusichern, ist wichtig. Damit die passenden Versicherungen abgeschlossen werden, sollte sich der Praxisinhaber individuell beraten lassen. Denn betriebswirtschaftliche und steuerliche Erwägungen spielen eine große Rolle. Sprechen Sie Ihren Berater auf die Praxisausfall-, die Praxisinhalts- sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung an!

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