Kontakt

0221/148 - 32 323

Mo - Fr

08:00 - 18:00 Uhr

  • Berater finden

    Berater finden

Berufshaftpflicht & Recht​

Arzthaftpflicht: Unberechtigte Vorwürfe abwehren

3 Min.
Patrick Weidinger
von Patrick Weidinger
Rechtsanwalt, Spezialist Arzthaftpflicht

Dass die Berufshaftpflicht­versicherung Schaden­ersatz leistet, ist jedem geläufig. Was aber passiert in Fällen, in denen Vorwürfe von Patienten unberechtigt sind? Gute Nachricht: Die Deutsche Ärzteversicherung hilft auch dann.

Schutz ohne Schaden

Bei immerhin 75 Prozent aller Anträge von Patienten auf Haftpflicht­leistungen ging es im letzten Betrachtungsjahr um Vorwürfe, die laut Gutachter­kommissionen und Schlichtungsstellen unberechtigt waren (Pressekonferenz der Bundesärzte­kammer vom 03. April 2019). Oberstes Ziel der Deutschen Ärzte­versicherung ist es, dann dem Patienten die Ablehnung einer Leistung nachvollziehbar zu vermitteln und einen Prozess zu vermeiden. Anlass für den Vorwurf eines ärztlichen Fehlers ist häufig die enttäuschte Erwartung an den Heilungserfolg beziehungsweise eine nicht beherrschbare Verschlechterung des Gesundheits­zustandes. Dass in beiden Fällen keine Haftung besteht, ist offensichtlich, denn das Krankheitsrisiko des Patienten verlagert sich mit der Behandlung nicht auf den Arzt.

Vertrauens­verhältnis in Gefahr

Dabei ist die Befindlichkeit des Patienten durchaus nachvollziehbar. Von der modernen Medizin erwartet er eine Restitutio ad Integrum, und wenn diese nicht gelingt, wird schnell ein Schuldiger gesucht. Internet­recherchen scheinen einen Kunstfehler zu bestätigen, und die mediale Berichterstattung über Ärztepfusch tut ihr Übriges. Wenn dann noch eine Versicherung kurz und knapp eine Schadenzahlung ablehnt, ist für den Patienten das Maß voll. Ein nun vielleicht jahrelang erfolglos geführter Gerichts­prozess macht seine Frustration komplett und zerstört das Vertrauens­verhältnis zwischen Arzt und Patient. Deshalb misst die Deutsche Ärzteversicherung Vorgängen, in denen kein Schadenersatz zu leisten ist, dieselbe Aufmerksamkeit zu wie Sachverhalten, die zu Millionen­zahlungen führen. Dabei ist der Weg zur Entscheidungs­findung zunächst derselbe. Ab der Schadenmeldung braucht sich der Arzt um viele Dinge nicht mehr zu kümmern. Ein – vielleicht auch nur möglicher – Schaden­ersatzanspruch wird aufgenommen, eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht veranlasst, der Sachverhalt vollständig ermittelt und die Haftungs­situation intern durch Juristen und Konsiliarärzte analysiert. Sodann wird das weitere Vorgehen festgelegt. Dieses kann in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle bestehen. Um sich nicht in unbekannte Fallen zu begeben, sollten die Darlegungen gegenüber der Gutachter- und Schlichtungsstelle mit dem Haftpflicht­versicherer abgestimmt werden. Hierbei geht es nicht um ein Zurechtrücken von Sachverhalten, sondern um das Sicherstellen einer sinnvollen und sachlichen Einlassung. Je nach Ergebnis der Gutachter- und Schlichtungsstelle, das vom Haftpflicht­versicherer zunächst noch mal geprüft wird, kommt es zur Schadenregulierung oder – wie das rechtlich definiert ist – zur Anspruchsabwehr. Für dieses Zurückweisen von Ansprüchen ist es weder für den Arzt noch für den Versicherer ratsam, sich rücksichtslos auf Rechtspositionen zu berufen. Für den Patienten geht es um sein höchstes Gut, und für den Arzt um seine Reputation und das Vertrauensverhältnis zu seinen Patienten. 

Tipp - Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte

Tipp

Berufshaftpflicht für Ärztinnen und Ärzte

Wie Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte genau den Versicherungsschutz erhalten, den sie für ihre Tätigkeit brauchen.

Weiterlesen

Probleme und Lösungen

Im Wesentlichen sind es drei Fallgruppen, in denen der Patient zu Unrecht eine Haftung vermutet:

Eine ärztliche Intervention war lege artis, konnte Krankheitsfolgen aber nicht vermeiden. Beispiele: Die Verdachts­diagnosen Herzinfarkt, Schlaganfall, Lungenembolie, Hodentorsion, Darm­verschluss haben zur sofortigen Notfall­intervention geführt, krankheits­bedingt verbleiben aber schwere Beeinträchtigungen.

Es ist tatsächlich ein Fehler passiert, dieser ist aber nicht kausal für den behaupteten Schaden. Beispiel: Der Sachverständige stellt fest, dass ein Pankreas­kopfkarzinom zwar zwei Wochen früher hätte festgestellt werden können, dass die Verzögerung aber keine Auswirkung auf den deletären Verlauf hatte.

Bei einer ärztlichen Maßnahme hat sich ein Risiko verwirklicht, über das nachweisbar aufgeklärt worden war. Sachverständige haben als aufklärungs­bedürftige eingriffsspezifische Risiken zum Beispiel festgestellt: Darmperforation bei Rektoskopie, Bauchspeicheldrüsen­entzündung nach Gallenblasen­entfernung, Erblindung bei Siebbeinoperation, Peritonitis durch PEG-Sonde, Wallenbergsyndrom nach Manualtherapie.

So hilft die Deutsche Ärzteversicherung

In allen diesen Fällen kommt es nicht nur auf eine richtige Entscheidung an, sondern auch auf deren fachkundige, nachvollziehbare und empathische Vermittlung. Die Deutsche Ärzte­versicherung leistet dies durch eine Schadenabteilung, die rechtlich versiert ist, medizinische Zusammenhänge versteht, schnell entscheidet und sozialkompetent kommuniziert. Diese Qualität ist nicht selbstverständlich. Zwar haben die Juristen der Schadenabteilung in der Regel die Befähigung zum Richteramt, das Arzthaftungsrecht gehört aber ebenso wenig zur juristischen Ausbildung wie die Abwicklung großer Personenschäden.
Deshalb legt die Deutsche Ärzteversicherung großen Wert auf eine intensive Schulung und Einarbeitung. Zentrales Anliegen ist stets die angemessene außergerichtliche Befriedung. Das ist weit mehr als vorgeschrieben. Rechtlich ist nur vage festgelegt, dass Kernaufgabe der Haftpflichtversicherung „die Haftungsprüfung“ und „die Zahlung von Schadenersatz oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche“ ist. Die schnelle, angemessene Entscheidung und die reputations­wahrende Kommunikation sind nicht geregelt. Sie sind ein besonderes Qualitätsmerkmal der Deutschen Ärzteversicherung.

HABEN SIE FRAGEN?

Wir beraten Sie gerne!

Jetzt beraten lassen

Spezialisierte Beratung für Heilberufe

Ausgezeichnete Fachexpertise

Immer für Sie da

Partner im Heilberufenetzwerk