Den Fördertopf ausschöpfen
Steuerlich voll absetzbar ist seit 2023 die Basisrente oft der einzige Weg für Ärztinnen und Ärzte, staatliche Zuschüsse für Altersvorsorgebeiträge zu erhalten.
Geförderte Altersvorsorge
Wird die Rente später ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu halten? Diese Frage stellen sich in Zeiten von hoher Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten immer mehr Menschen. Die gute Nachricht ist: Wer jetzt mehr für seine Altersvorsorge tun möchte, wird dabei vom Staat kräftig unterstützt. Seit Anfang 2023 haben auch Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich voll abzusetzen. Maximal ausschöpfen lässt sich die Förderung mit einer Kombination aus Versorgungswerk und Basisrente.
Seit 2023 zu 100% steuerlich absetzbar!
Die Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – wurde im Jahr 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt und war ursprünglich für Selbstständige konzipiert. Grundsätzlich kann heute jeder eine Basisrente abschließen. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie für Angestellte mit hohen zu versteuernden Einkommen ist sie aber besonders interessant. Denn die Versicherungsbeiträge können jährlich nun zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass bei der Steuererklärung für 2024 bis zu 27.565Euro als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können. Für zusammen veranlagte Paare gilt sogar der doppelte Betrag von 55.130Euro. Ein weiteres Plus: In Kombination mit einer Basisrente sind auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung förderfähig und unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich voll absetzbar.
TIPP
Altersvorsorge richtig planen
Ärzte und Ärztinnen stehen bei ihrer Vorsorgeplanung vor einer Fülle von Optionen. Es gilt, die richtigen auszuwählen. Gleiches betrifft auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker.
WeiterlesenVolle Förderung nutzen
Vielen Ärztinnen und Ärzten entgeht die volle staatliche Förderung für ihre Altersvorsorge, weil sie nur durch Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk vorsorgen. Wer zusätzlich in eine private Basisrente einzahlt, kann die volle Fördersumme nutzen und sich eine zusätzliche hohe Steuerrückzahlung sichern.
Die Grafik zeigt das am Beispiel einer Person, deren Einkommen 2024 oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 7.550 Euro liegt. Individueller Steuersatz 42 Prozent ohne Solidaritätszuschlag.
Genau wie die Versorgungswerkrente ist die Basisrente besonders geschützt. Das bedeutet:
Eine lebenslange Rente ist garantiert und wird monatlich ausgezahlt. Die eingezahlten Beiträge bleiben auch im Fall einer Insolvenz unangetastet. Die aufgebaute Vorsorge kann im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell unterstützen.
Dies macht die Basisrente allerdings auch etwas unflexibel, zum Beispiel in Bezug auf die Auszahlungsmöglichkeiten. Zu beachten ist auch, dass die Basisrente genau wie die Versorgungswerkrente zwar in der Ansparphase steuerfrei ist, die spätere Rentenzahlung aber steuerpflichtig. Ein beachtlicher Steuervorteil ist meist trotzdem gegeben, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand meistens niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit und weil die erhaltene Steuerrückvergütung zwischenzeitlich mit Rendite angelegt werden kann.
Wie der Staat die Basisrente fördert
Der Staat übernimmt einen großen Teil der Kosten für die Basisrente. Der Eigenanteil fällt entsprechend niedriger aus.
Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Altersvorsorge am besten staatlich fördern lassen können? Dann sprechen Sie bitte die Vorsorge-Expertinnen und -Experten der Deutschen Ärzte Finanz an.
5-Sterne-Versicherung
Die „WirtschaftsWoche“ hat im Herbst 2022 die besten Rürup-Renten augezeichnet. Mit der Bestnote „SEHR GUT“ für das Preis-Leistungs-Verhältnis erreichte die Rürup-Rente der Deutschen Ärzteversicherung im großen Versicherungsvergleich einen Spitzenplatz. Topnoten gab es auch für das Gesamtangebot der Deutschen Ärzteversicherung. Die renommierte Rating-Agentur Morgen & Morgen bewertet es als „AUSGEZEICHNET“.
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