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AUSLANDSAUFENTHALT

Die Famulatur im Ausland

5 Min.

Alle angehenden Medizinerinnen und Mediziner müssen im Rahmen ihres Studiums vier Famulaturen von jeweils 30 Tagen leisten. Die Pflichtpraktika sind eine sehr gute Gelegenheit, Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln.

Die Famulatur – kurz erklärt

Die Famulatur ist ein wichtiger Teil des Medizin­studiums, in dem Studierende die praktische Seite der Patienten­ver­sorgung kennenlernen. Nach dem Physikum folgen vier 30-tägige Einsätze in ambulanten und stationären Einrichtungen – insgesamt 120 Tage. Die Famulaturen müssen in der vorle­sungs­freien Zeit oder im Ur­laubs­se­mester durch­ge­führt werden und er­mög­li­chen unter Aufsicht die ersten medizinischen Praxis­erfah­run­gen am Patienten.

Die Famulatur – kurz erklärt

Bedingungen für eine Famulatur im Ausland

Die Anerkennung einer im Ausland geleisteten Famulatur ist in den meisten Fällen problemlos – und auch der Zeitraum und die Kosten und lassen sich besser planen als bei­spiels­weise ein Praktisches Jahr oder ein Semester im Ausland. Am einfachsten ist es, sich im Vorfeld auf der Homepage der Bundesvertretung der Medizin­studierenden in Deutschland e.V. einen Überblick über Länder und geeignete Kliniken zu verschaffen und sich auch dort mindestens ein halbes Jahr vor geplantem Start um eine Aus­lands­fa­mulatur zu bewerben. Ein guter Kontakt ist auch die ausländische Partner­universität der eigenen Fakultät.

Famulatur im Aus­land

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Zeitpunkt und Dauer der Famulatur im Ausland

Sobald das Physikum bestanden ist, beginnt die Famulatur, die in vier Praktika à 30 Tage gegliedert ist. Insgesamt 120 Tage sollen Studierende in der vorlesungsfreien Zeit Erfahrungen an Patientinnen und Patienten sammeln und von Ärztinnen und Ärzten lernen, um sich auf das Praktische Jahr vorzubereiten. In manchen Bundesländern ist es möglich, die 30 Tage in zwei Abschnitte von jeweils 15 Tagen zu splitten. 

Fachbereiche der Famulatur

Die Famulatur besteht aus vier ver­schie­de­nen Abschnitten, die je nach Bundesland und Universität variieren können. In der Regel gilt:

  • Zwei Monate im Krankenhaus Die Studierenden arbeiten in einer Klinik oder einer stationären Re­ha­bili­tati­ons­ein­rich­tung. Die Einrichtung muss stationäre Betten haben, deshalb ist beispielsweise ein Praktikum in der Notaufnahme nicht möglich.
  • Einen Monat in einer Praxis Geeignet sind Praxen mit ambulanter Versorgung (Allgemein- oder Facharztpraxis). Zugelassen sind auch ambulante Ein­rich­tung mit einer ärztlichen Leitung wie Tageskliniken, Polikliniken, Ambulanzen oder Notaufnahmen.
  • Einen Monat beim Hausarzt Zugelassen sind Praxen, die eine haus­ärztliche Versorgung anbieten: Allgemein­medizin, Kinder- und Jugend­medizin oder eine internistische Praxis, die an der haus­ärztlichen Versorgung teilnimmt.

Bewerbung für eine Famulatur

Für das Be­werbungs­prozedere für Aus­lands­famulaturen gibt es keine einheitlichen Standards. Die einzelnen Schritte und Bewerbungs­fristen variieren je nach Zielland oder Organisation, die Famulaturen vermittelt. Es ist ratsam, frühzeitig mit den Vor­bereitungen zu beginnen, da das Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente und Be­schei­ni­gun­gen, Buchungen sowie eventuelle Impfungen einen zeitlichen Vorlauf erfordert. Es lohnt sich also, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen. Je nach Zielort könnte zudem ein Sprachkurs empfehlens­wert sein, um die Kommunikation vor Ort zu erleichtern.

Kosten und Fi||nan||zie||rung einer Famulatur im Aus||land

Kosten und Fi­nan­zie­rung einer Famulatur im Aus­land

Eine Famulatur im Ausland verursacht Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung und Freizeit, die stark von dem Gastland abhängig sind. Zahlreiche Stipendien oder Förder­maß­nahmen der Universitäten helfen Stu­die­ren­den dabei, sich den Traum von einer Famulatur im Ausland zu erfüllen.

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Kosten und Fi||nan||zie||rung einer Famulatur im Aus||land

Erforderliche Ver­si­che­run­gen für eine Famulatur im Ausland

Ohne entsprechende Versicherungen ist es nicht möglich, im Ausland zu arbeiten. Dazu zählen die Berufs- und Privat­haft­pflicht­versi­che­run­gen, die Unfallversicherung und eine Aus­lands­reise­kran­ken­versi­che­rung. Dieser Schutz ist existenziell, wenn selbst­ver­schuldeter Schaden im Ausland entstanden ist oder medizinische Versorgung benötigt wird:

Wer eine Famulatur außerhalb von Deutschland absolviert, benötigt zwingend eine Aus­lands­kranken­ver­si­che­rung, die auch für berufsbedingte Aufenthalte gilt und zeitlich mindestens die Dauer des Auslandsaufenthalts abdeckt. Zusätzlich sollte die Ver­si­che­rungs­lei­stung den Rücktransport in die Heimat garantieren.

Studierende können für Fehler zur Verantwortung gezogen werden und müssen unter gewissen Umständen Schadensersatz leisten. Daher ist unbedingt eine Be­rufs­haft­pflicht­versi­che­rung erforderlich. Diese Ver­si­che­rung deckt entstandene Schäden oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Relevant ist die Höhe der Deckungssumme, wobei üblicherweise fünf Millionen Euro für Personen­schäden ausreichend sind. Bestimmte Länder wie die USA und Kanada verlangen besonders hohe Deckungssummen.

Eine Famulatur im Ausland bedeutet nicht nur die Arbeit in der Klinik. Das Gastland bietet viele Möglichkeiten, um neue Ein­drücke und Abenteuer zu erleben. Ein Unfall außerhalb der Arbeits­zeit kann erhebliche Kosten verursachen. Die staatliche Unfall­ver­si­che­rung, die alle Studierenden in Deutschland über die Berufs­genossenschaft haben, gilt nicht im Ausland und deckt ohnehin nur berufliche Risiken ab. Aus diesem Grund ist eine private Unfall­ver­si­che­rung notwendig, die weltweit und rund um die Uhr Risiken in der Freizeit absichert. Sie sollte unbedingt auch einen Schutz bei Invalidität und die Deckung von Bergungs­kosten umfassen.

Medizin im Ausland studieren – sicher mit dem Rundum-Schutzpaket

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