Mutterschutz für Ärztinnen
MuSchG – hinter dieser Abkürzung verbirgt sich das Mutterschutzgesetz. Es schützt die Gesundheit von Frauen und Kindern am Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplatz – und das während der Schwangerschaft nach der Entbindung und in der Stillzeit. Ob Kündigungsschutz, Gefährdungsbeurteilung oder Arbeitsplatzgestaltung für schwangere Ärztinnen: Wir haben alles Wissenswerte zum Mutterschutz für Sie zusammengestellt.
Inhalt
Mutterschutz für Frauen in Beschäftigungsverhältnissen
Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Kind sind für Frauen ein besonderer und sensibler Lebensabschnitt. Alle schwangeren und stillenden Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben deshalb Anspruch auf Mutterschutz – egal, ob sie in Teilzeit arbeiten, geringfügig beschäftigt sind oder sich in einer beruflichen Ausbildung befinden. Für Selbstständige, Hausfrauen oder Adoptivmütter dagegen gilt der Mutterschutz nicht. Das neue Mutterschutzgesetz2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Kraft getreten. Ziel ist es, die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und die ihres Kindes zu schützen und es ihr zu ermöglichen, dass sie weiterhin arbeiten kann. Es wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen. Auch vor einer unberechtigten Kündigung sind schwangere Frauen geschützt. Schutzfristen während des MutterschutzesSobald eine Frau schwanger ist, beginnt der Mutterschutz. Er gilt auch nach der Entbindung und in der Stillzeit. Während des Mutterschutzes gibt es besondere Schutzfristen. Sechs Wochen vor der Entbindung dürfen Schwangere nur dann arbeiten, wenn sie dies ausdrücklich möchten. Acht Wochen nach der Geburt herrscht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten oder Kindern mit Behinderung endet die Schutzfrist zwölf Wochen nach der Entbindung. Kündigungsschutz während des MutterschutzesAlle Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben einen mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz. Bis auf wenige Ausnahmen ist eine Kündigung von Schwangerschaftsbeginn bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt unzulässig. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft weiß oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde.
Leitfaden zum Mutterschutz
Wertvolle Infos hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seinem „Leitfaden zum Mutterschutz“ zusammengestellt. Auch eine Checkliste mit Terminen, Fristen und Hinweisen enthält die Broschüre. Einen weiteren Leitfaden zum Mutterschutz gibt es für Arbeitgeber.
Gesundheitsschutz für schwangere Ärztinnen
Insbesondere für angestellte Ärztinnen stellt sich die Frage, ob und wie sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt ihre Tätigkeit in der Klinik oder Praxis weiter ausüben können. Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes kann Ihr Arbeitgeber natürlich nur dann wirkungsvoll mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen schützen, wenn er um Ihre Schwangerschaft weiß. Arbeiten Sie als Chirurgin, Anästhesistin oder Augenärztin? Je nach Fachgebiet unterscheiden sich die Gefahren, denen schwangere Ärztinnen ausgesetzt sind. Eine wichtige Funktion nimmt hier die Gefährdungsbeurteilung ein. Gefährdungsbeurteilung für den ArbeitsplatzIm Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen und Ihr Arbeitsplatz Sie und Ihr Kind gefährden und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Aus der Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, ob Sie während der Schwangerschaft oder Stillzeit an Ihrem Arbeitsplatz weiterhin tätig sein können und welche Tätigkeiten Sie dabei ausführen oder nicht mehr ausführen dürfen. Diese Tätigkeiten sind während der Schwangerschaft laut MuSchG verboten:
Krankenversicherung - privat oder gesetzlich
Bester Schutz für Mutter und Kind
Die Leistungen für privatversicherte Ärztinnen unterscheiden sich von gesetzlich Versicherten - einige Beispiele
- Vorsorgeuntersuchungen
- Geburtsvorbereitung
- Rückbildungsgymnastik
Regeln des Ausschusses für Mutterschutz
Mit der Reform des Mutterschutzgesetzes hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Ausschuss für Mutterschutz eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, praxisgerechte Regeln zu entwickeln, die den Arbeitgebern die Umsetzung des Mutterschutzes erleichtern. Auch seine Empfehlungen stellen die Anforderungen des Mutterschutzes dar.
Checkliste
- Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Vorgesetztem über die Schwangerschaft gesprochen? Als Nachweis reicht ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme.
- Ist Ihr Impf- und Immunstatus ausreichend? So vermeiden Sie Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten.
- Liegt eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Arbeitsplatz vor? Sie entscheidet darüber, ob eine Weiterbeschäftigung unverändert oder mit Schutzmaßnahmen möglich ist. Andernfalls kommen eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder ein Beschäftigungsverbot infrage.
- Haben Sie Ihre Arbeitszeiten im Blick? An Sonn- und Feiertagen sowie zwischen 20 und 6 Uhr dürfen Sie nicht arbeiten. Zudem haben Sie für Untersuchungen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft einen Anspruch auf Freistellung.
Partner im Heilberufenetzwerk