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Haftpflichtversicherung Medizinstudium / Praktisches Jahr

Berufshaft­pflicht­versiche­rung für Medizin­studen­ten und Medizin­studentin­nen

5 Min.
Claudia Feige
von Claudia Feige
Spezialistin Berufshaftpflichtversicherungen
Auch, wenn einige Tätigkeiten zunächst unbedeutend erscheinen: direkt und indirekt können sie große Auswirkung haben

Selbst erfahrenen Ärztinnen und Ärzten können Fehler passieren. Umso wahrscheinlicher ist es, dass Me­di­zin­stu­die­rende etwas falsch machen. Das kann teuer werden und an die Existenz gehen. Denn: Me­di­zin­stu­die­rende und PJler haften mit ihrem Privat­vermögen. Mit einer Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung sind Sie davor geschützt.

BE­RUFS­HAFT­PFLICHT­VER­SI­CHE­RUNG

Berufshaftpflichtschutz: Für Me­di­zin­stu­die­rende freiwillig – und sinnvoll

BE||RUFS||HAFT||PFLICHT||VER||SI||CHE||RUNG - Berufshaftpflichtschutz: Für Me||di||zin||stu||die||rende freiwillig – und sinnvoll
Training am Dental Phantomkopf. Echte Patienten sind weniger duldsam.

Me­di­zin­stu­die­rende sind – anders als nie­der­ge­las­se­ne Ärzte – zwar nicht ver­pflicht­et, eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzuschließen. Dennoch ist eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung schon zum vor­klinischen Semester sinnvoll.
Wenn Stu­die­rende Mitglied im MEDI-LEARN Club, Marburger Bund oder Hartmannbund sind, ist der Haftpflichtschutz von der Deutschen Ärzteversicherung beitragsfrei. Infos bieten die MEDI-LEARN Club-Betreuer von der Deutschen Ärzte Finanz, die an allen Uni-Standorten beratend zur Seite stehen.

  • Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Stu­die­rende der Human- oder Zahnmedizin ist keine Pflicht – Experten raten dennoch dazu.
  • Me­di­zin­stu­die­rende sammeln während des Pflegepraktikums, der Famulatur und des Praktischen Jahrs (PJ) erste Erfahrungen. Gerade zu Beginn können ihnen noch viele Fehler unterlaufen.
  • Solche Fehler können in Personen-, Sach- und Vermögensschäden münden, die von einer Haftpflichtversicherung übernommen werden.
  • Nicht nur die Tätigkeit in der Klinik, sondern ebenso Nebentätigkeiten sollten von einer Berufshaftpflicht abgedeckt werden: Hakenhalter, Zahn­arztstuhl-Assistenz, Sitzwachen etc.
  • Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rungen für Me­di­zin­stu­die­rende gibt es auch in Kombination mit einer kosten­freien Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung – die jeder Erwachsene auf jeden Fall haben sollte.

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Haben Medizin­stu­die­rende ein Haft­ungs­risiko?

Ärztinnen und Ärzte haften mit ihrem Privat­vermögen, wenn sie ihren Patienten in irgendeiner Weise einen Schaden zufügen. Solch ein Schadensfall bedeutet nicht nur einen Einschnitt in der Karriere. Da es oft um hohe Summen geht, kann er sogar in die Insolvenz führen.
Schon Medizin­stu­die­rende haben mit Patientinnen und Patienten Kontakt – beispielsweise im Praktischen Jahr (PJ). Daher haben sie auch ein Haftungsrisiko. Das bedeutet, dass auch sie für Schäden, die sie anderen zufügen, in Haftung genommen werden können. Eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist also dringend angeraten. Die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Medizinstudenten zahlt im Schadensfall. Davor prüft sie, ob die Forderung, die ein möglicherweise Geschädigter erhebt, überhaupt gerechtfertigt ist. Denn es gibt durchaus Fälle, in denen Haftungsansprüche abgewiesen werden können. Im Schadensfall regelt die Versicherung all das. Eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit sind Me­di­zin­stu­die­rende in ihrem Pflegepraktikum, während der Famulatur und im Praktischen Jahr (PJ) optimal geschützt.
Die Versicherung übernimmt also in einem Schadensfall die ganze Abwicklung. Me­di­zin­stu­die­rende können sich den Anwalt sparen und müssen zudem für Scha­dens­er­satz­zahlungen nicht selbst aufkommen.

Der beste Zeitpunkt für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Zwar werden Me­di­zin­stu­die­rende gut auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet – dennoch bleiben Haftungsrisiken, die bereits im Praktischen Jahr (PJ) unangenehme Folgen haben können.
Welche Risiken sind das? Von einer falschen Medikation über eine fehlerhafte Beratung und Behandlung bis hin zu fahrlässiger Tötung ist grundsätzlich alles denkbar und möglich.
In ihrem PJ führen Me­di­zin­stu­die­rende beispielsweise häufig Aufklärungsgespräche. Darin geht es um Risiken und Nebenwirkungen, die bei der vorstehenden Behandlung, OP etc. möglich sind. Diese Aufgabe übertragen behandelnde Ärztinnen und Ärzte oft an „ihre“ PJler – obwohl sie eigentlich selbst dafür zuständig wären.
Der Statistik nach sind Aufklärungsfehler die häufigsten Fehler, die zu einer Arzthaftung führen. Meistens sind in solch einem Fall die Patientinnen und Patienten im Recht – weil der Arzt für die ordentliche Aufklärung verantwortlich gewesen wäre.

Was leistet die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung?

Im Schadensfall übernimmt eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Medizinstudenten diese Aufgaben:

  • Sie prüft die gültige Rechtslage und die persönliche Haftung der Studierenden.
  • Sie prüft die Vorwürfe und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Im Falle einer berechtigten Forderung übernimmt sie die Schadensersatzzahlung.

Ist die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung Pflicht?

Laut der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte ist eine Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für sie Pflicht. Doch Me­di­zin­stu­die­rende sind darin gar nicht erwähnt.
Also ist die Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Medizinstudenten streng genommen gar keine Pflichtversicherung. Experten raten dennoch dringend dazu. Denn auch und gerade im Studium können schwere Fehler passieren, die die Karriere eines Anfängers bereits zerstören, ehe sie begonnen hat.
Auch wenn Me­di­zin­stu­die­rende immer nur unter Aufsicht und nach Anleitung eines approbierten Arztes handeln sollten, sieht das in der Praxis oft anders aus: Vor allem in Kliniken arbeiten Me­di­zin­stu­die­rende häufig allein, weil es zu wenig Personal gibt. Dabei wird leider nicht an die Haftungsfrage im Falle eines Fehlers gedacht. Allein zu arbeiten ist dem Grundsatz nach nicht erlaubt und über die Klinik meist nicht versichert.
Auch wenn die Berufshaftpflicht für Me­di­zin­stu­die­rende nicht gesetzlich verpflichtend ist, bestehen viele Kliniken darauf. Ebenso verlangen einige Hochschulen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Warum reicht die Versicherung der Eltern nicht aus?

Grundsätzlich können Studierende in der Haftpflichtversicherung der Eltern bleiben. Doch damit sind nur Fälle der Privat­haft­pflicht abgesichert – beispielsweise, wenn jemand aus Versehen das Eigentum einer anderen Person beschädigt oder zerstört.
Risiken wie Erste-Hilfe-Leistungen bei einem Unfall sind nicht über eine Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung versichert. Deshalb sollten Me­di­zin­stu­die­rende eine eigene Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen.

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