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Be­rufs­haft­pflicht für Ärzte und Ärztinnen

Die Be­rufs­haft­pflicht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte betrifft viele Bereiche: Von der Aufklärung über die Behandlung bis zur Verkehrs­sicherheit.

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Die Be­rufs­haft­pflicht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte betrifft viele Bereiche: Von der Aufklärung über die Behandlung bis zur Verkehrs­sicherheit.

WISSEN KOMPAKT

Berufshaft­pflicht­versiche­rung für Ärzte und Ärztinnen

Eine falsche Diagnose, Leichtsinn oder eine lücken­hafte Dokumentation können aus einem medizinischen Fall schnell einen juristischen machen. Das gilt sowohl für nieder­gelassene als auch für angestellte Ärzte und Zahn­ärzte. Auch Studierende können haftbar gemacht werden, wenn ihnen etwas vorzuwerfen ist. Wer einen Schaden verursacht, haftet mit seinem Privat­vermögen – das ist der rechtliche Grund­satz. Die ärztliche Tätigkeit darf nicht ohne eine Berufs­haft­pflicht­ver­sicherung, auch Arzthaft­pflicht­versicher­ung genannt, ausgeübt werden. Das ergibt sich aus den Standes­vorschriften, aus der Bundes­ärzte­ordnung und aus den Heil­berufe­gesetzen.

Studium / PJ - Studierende: Haftungs||risiken rechtzeitig ab||sichern

Studium / PJ

Studierende: Haftungs­risiken rechtzeitig ab­sichern

Eine Berufs- und Privat­haft­pflichtversicherung ist schon in den vor­klinischen und klinischen Semestern unerlässlich. Damit sichern sich Me­dizin­stu­die­rende und PJler gegen alle Haftungs­risiken ab. Denn auch sie behandeln Patienten – und ein Fehler kann teuer werden.

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Angestellte - Angestellte: Viel spricht für eine eigene Police

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Angestellte: Viel spricht für eine eigene Police

Es gibt viele Gründe, warum auch Angestellte eine eigene Be­rufs­haft­pflicht­ver­sicherung haben sollten. Die wichtigsten: Ärzte bleiben auch im privatem Umfeld Ärzte, sind also ver­pflicht­et, jederzeit zu helfen. Und: Angestellte können von ihren Arbeit­gebern in Regress genommen werden.

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Niedergelassene - Niedergelassene: Unbedingter Schutz für die eigene Praxis

Niedergelassene

Niedergelassene: Unbedingter Schutz für die eigene Praxis

Nieder­ge­lassene Ärztinnen und Ärzte tragen nicht nur Ver­ant­wor­tung für ihr eigenes Handeln, sondern auch für das ihrer Angestellten. Deshalb – und aus einigen weiteren Gründen – haben Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis besonders viele Haft­ungs­risiken und brauchen daher eine umfassende Arzt­haftpflicht­versicher­ung.

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Empfehlung

Kammern unter­stützen besonders starken Be­rufs­haft­­pflicht­­schutz der Ärzte­versicherung 

  • Unterstützt von allen Landes­ärzte­kammern (Tarif MedProtect) und der Bundes­zahn­ärzte­kammer (Tarif DentProtect)
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Ratgeber

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Auch der Arzt in Weiter­bildung muss nach Fach­arzt­standard behandeln – und ist häufig schlecht abgesichert.

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    Häufige Fragen

    Ärzte bzw. Zahn­ärzte haften gegenüber Patienten grundsätzlich persönlich, also mit ihrem Privat­vermögen. Haftungs­fälle bedrohen daher nicht nur die berufliche Existenz, sondern können auch ganz schnell in den privaten Ruin führen.

    Die ärztliche Tätigkeit darf nicht ohne eine Berufshaftpflichtversicherung ausgeübt werden. Das ergibt sich aus den Standesvorschriften, aus der Bundesärzteordnung und aus den Heilberufegesetzen. Im Sinne dieser Vorschriften ist eine Versicherung nur dann hinreichend, wenn sie die konkrete ärztliche Tätigkeit umfasst.

    Alle Ärztekammern unterstützen einen Tarif der Deutschen Ärzteversicherung. Dadurch zahlen Ärzte/Ärztinnen in Weiterbildung ab 51 Euro Jahresbeitrag (Rabatt inbegriffen). Medizinstudierende können bei der Ärzteversicherung unter bestimmten Bedingungen sogar kostenlos versichert werden. Darüber hinaus sind die Beiträge abhängig von der ausgeübten Fachrichtung sowie weiterer Faktoren. Grundsätzlich ist eine persönliche Beratung zu empfehlen.

    Neben dem klassischen Be­hand­lungs­fehler sind vor allem Mängel bei der Auf­klärung oder der Doku­mentation häufige Gründe für Haftungs­fälle. Schadens­ersatz­ansprüche können aber auch in völlig unerwarteten Situationen entstehen – etwa, wenn eine Ärztin in ihrer Freizeit spontan Erste Hilfe leistet.

    Oft hilft schon ein ein­fühlsames, respekt­volles Gespräch, um den Verdacht eines Be­hand­lungs­fehlers aus der Welt zu schaffen. Wichtig ist, den Patienten oder Tier­besitzer ernst zu nehmen und ihm Zugang zu allen Sach­informationen zu geben, die zur Klärung der Lage beitragen.

    Wichtig ist vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und nicht vorschnell die Haftung oder Schuld ein­zu­gestehen. Zudem sollten Sie Wider­spruchs- und Gerichts­fristen unbedingt einhalten. Damit ersparen sie sich weiteren Ärger.Haft­pflicht­ver­si­cherer helfen von Anfang an weiter, wenn Schadens­ersatz­ansprüche im Raum stehen.

    Ein Human­mediziner hat andere Be­dürfnisse als eine Zahn- oder Tier­ärztin, eine Berufs­anfängerin in der Klinik andere als ein etablierter Kollege in der eigenen Praxis. Lassen Sie sich am besten ausführlich beraten. Im Gespräch mit einer Expertin oder einem Experten finden Sie zusammen die passende Be­rufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

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